Bei früheren Scheidungen waren das Haus oder das Auto ein Streitthema, heute geht es um die Aufteilung des Lottogewinns. Zugegeben, so ein Zufall ereignet sich äußerst selten. Aber hier trifft der alte Satz „Glück im Spiel, Pech in der Liebe“ tatsächlich zu.
Ein Rentner hatte einen Sechser im Lotto gehabt. Er gewann dabei knapp eine Million Euro und von nun an sollte er einen richtig schönen Ruhestand mit seiner neuen Freundin genießen können. Denn mit seiner Ex-Frau befand er sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Scheidung. Diese stellt nun Ansprüche an den Lottogewinn, da man offiziell noch nicht geschieden sei.
Vor sieben Jahre hatte sich der Mann bereits von seiner Frau getrennt, aber an eine Scheidung dachte er bislang noch nicht. Das könnte ihn jetzt teuer zu stehen kommen. Erst nachdem er im November 2008 zum „Fast-Millionär“ wurde, stellte er den Antrag auf Scheidung. Seine Ex-Frau hatte schon längst Lunte gerochen. Sie verlangte zum einen den überfälligen Unterhalt für die drei Kinder, als noch ein Viertel des Gewinns, sozusagen als Entschädigung. Man habe damals schließlich auch gemeinsam getippt.
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat nun in diesem Fall entschieden und der Ex-Frau Recht gegeben. Sie soll 242.500 Euro erhalten. Es ging zum Oberlandesgericht Düsseldorf, wo der Mann gewann und nur 7639,87 € zahlen sollte. Am 16. Oktober geht der Fall vor den BGH, der endgültig entscheiden muss, ob der Frau Geld zusteht oder nicht.