„Kaufen Sie bei uns im Wert von über 100 Euro ein und wenn es die nächsten drei Wochen täglich drei Millimeter Niederschlag zwischen 12 und 13 Uhr gibt, dann erhalten Sie Ihr Geld zurück.“ So oder so ähnlich muss die Aktion eines Mannheimer Möbelhauses geheißen haben. Sie sollte für etwas Spannung und natürlich mehr Umsatz sorgen. Doch dazu kam es erst gar nicht, denn das Regierungspräsidium erklärte die Aktion für illegales Glücksspiel und wurde sofort verboten.
Mit dem Namen „Wetten nass“ und den Bedingungen, hatte sich das Möbelgeschäft etwas Raffiniertes ausgedacht. Denn wer kann schon die Gewinnwahrscheinlichkeit vorhersagen? Aber wenigstens kommen die Kunden zu uns und genau um diese Ireeführung geht es, so das Mannheimer Gericht. Außerdem könnten die Kunden vermuten, dass der Einsatz in den Preisen der Möbel enthalten sein.
In Bayern hätte man genauso gehandelt, in Sachsen wohl eher nicht. Eine Gewinnspiel-Aktion teilt die Deutschen. In Stuttgart hatte man vor Gericht noch seinen Segen bekommen, in Mannheim sieht es schon anders aus. Ähnliche Aktionen sind schon des Öfteren durchgeführt wurden, ohne rechtliche Konsequenzen. Sei es das Auswürfeln der Restaurant-Rechnung oder die Bahncard für Fußballfans, welche für einen Preis alle Fahrten bezahlte, solange Deutschland noch dabei war.