Sportwetten sind auch privaten Anbietern erlaubt. Das geht aus einer am Montag getroffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen hervor.
Dabei ging es um drei Fälle im Wetteraukreis, die auf Initiative des Verwaltungsgerichtes (VG) im letzten Jahr Gegenstand einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes waren. Gemäß dem Urteil der Straßburger Richter hält das Gießener Verwaltungsgericht das Angebot der drei privaten Sportwettenbüros in Friedberg, Karben und Bad Vilbel für zulässig.
Es hob damit die vom Wetteraukreis stellvertretend für das Land Hessen ausgesprochenen Verbote auf. Als Begründung gab das VG an, das Land habe es versäumt, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, die Spielsucht einzudämmen. Solange der Staat für seine eigenen Glücksspiele werbe und gleichzeitg zulasse, dass die Zahl von Spielautomaten steige, könne das staatliche Monopol in Hessen nicht aufrecht erhalten werden.
Die bisherigen Verbote gegenüber privaten Anbietern waren immer mit der Gefahr der Ausweitung der Spielsucht begründet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.