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Thema: Das staatliche Monopol wackelt

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    News Editor Avatar von Casinonews
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    Standard Das staatliche Monopol wackelt

    Deutsche Gerichte geben den privaten Anbietern Rückendeckung. Die wittern nun ihre Chance. Juristen gehen davon aus, dass die Chancen, die seit Jahren umstrittenen Bestimmungen bald zugunsten der Privaten zu kippen, gut stehen.

    Die privaten Anbieter gewinnen im Dauerstreit um das staatliche Monopol auf Sportwetten langsam die Oberhand.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat am späten Mittwochabend weitreichende Entscheidungen verkündet: So ist das Monopol auf Sportwetten nach Ansicht der Leipziger Richter nur dann zulässig, wenn es konsequent zur Bekämpfung der Spielsucht genutzt wird. Die Rahmenbedingungen für die sonstigen Glücksspiele - von Spielhallen über Spielbanken bis hin zu Lotto - dürften ebenfalls nicht zum Wetten und Tippen anstacheln.

    Die Realität sieht anders aus: Private Sportwetten sind verboten, doch Spielhallen schießen wie Pilze aus dem Boden. Nach Ansicht des Wettkonzerns Bwin müssen die Politiker jetzt handeln: "Die Antwort kann nur eine kontrollierte Marktöffnung mit einheitlichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer unter staatlicher Kontrolle sein." Anwalt Hendrik Schöttle von der Kanzlei Osborne Clarke geht davon aus, dass die Privaten nun gute Karten haben: "Es entsteht der Eindruck, dass die staatlichen Anbieter immer stärker in die Ecke gedrängt werden."

    Die Leipziger Richter sind nicht die einzigen, die den privaten Wettanbietern Hoffnung machen. Das Verwaltungsgericht Hamburg bescheinigt in einer Entscheidung vom 5. November einer privaten Wettannahmestelle, dass sie ohne das Plazet der Hansestadt arbeiten darf. Die Firma hatte Sportwetten an ein in Malta ansässiges Unternehmen vermittelt, doch das Geschäft wurde von den Hamburger Behörden verboten. Dieser Prozessausgang habe weitreichende Folgen, sagt Anwalt Schöttle: "Es ist das erste Urteil, das es dem Betroffenen erlaubt, Sportwetten ohne deutsche Erlaubnis anzubieten."

    Geht es nach Erwin Horak, Bayernlottochef und Federführer im Lotto- und Totoblock, wird sich am Monopol nichts ändern. Allerdings sei das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Signal an die Bundesregierung, die Suchtprävention zu verbessern.

    Das Problem dabei: Für die Sportwetten sind die Länder zuständig, Spielhallen und Pferdewetten hingegen sind Sache des Bundes. Für eine "kohärente" Regelung, wie sie die Richter fordern, müsste also Berlin tätig werden.

    Die Ministerpräsidenten der Länder beraten am 15. Dezember über den Glücksspielstaatsvertrag. Das Abkommen schreibt das Monopol bei den Sportwetten fest. Die Übereinkunft läuft Ende kommenden Jahres aus. Unstrittig ist, dass der Vertrag verändert werden muss.

    Die FDP setzt sich schon länger dafür ein, das Monopol zu knacken: "Privatanbieter müssen die Möglichkeit erhalten, sich nach klaren Maßgaben der Suchtprävention am Glücksspielmarkt zu beteiligen", sagte gestern die Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus.

    Der Fußball-Club Olympique Lyon bekam gestern die ganze Härte der Gesetzeshüter zu spüren. Die Franzosen sind am Mittwochabend beim Champions-League-Spiel gegen Schalke mit Trikotwerbung für einen privaten Wettanbieter aufgelaufen. Die Stadt Gelsenkirchen hatte das unter Androhung einer Strafe über 100 000 Euro verboten. Nun müssen die Franzosen mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

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