Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat ein Internetspiel zur Fußball-Bundesliga als Glücksspiel eingestuft und ein Verbot bekräftigt.

Wie das Gericht in München mitteilte, wurde die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zurückgewiesen. Der Freistaat hatte der Antragstellerin im September untersagt, das Spiel auf ihrer Internetseite anzubieten. Die Frau hatte dagegen geklagt.

Nach Auffassung des BayVGH weist das Internetspiel die Merkmale eines verbotenen öffentlichen Glücksspiels auf. Für das Mitspielen werde eine Gebühr verlangt.