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Thema: Bewährungsstrafe wegen illegaler Hausverlosung im Internet

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    Standard Bewährungsstrafe wegen illegaler Hausverlosung im Internet

    Das Landgericht München hat einen Berliner wegen der Veranstaltung einer illegalen Hausverlosung im Internet zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte eine Internetseite eingerichtet, auf der sein Haus verlost werden sollte. Sein Verteidiger kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

    Weil er sein Haus ohne Genehmigung im Internet verlosen wollte, hat das Münchner Landgericht einen 53-Jährigen Berliner zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen Volker S. am Montag des gewerbsmäßigen Betrugs in insgesamt 18.294 Fällen sowie der illegalen Veranstaltung eines Glücksspiel für schuldig, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Der Verteidiger des Mannes kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Der Richterspruch sei „falsch“, sagte Anwalt Guido Bongers.

    Der angeklagte Geschäftsführer einer Vermögensverwaltung hatte im Jahr 2008 sein Haus verkaufen wollen. Wegen der schlechten damaligen Wirtschaftslage verfiel er laut Anklage darauf, die Immobilie im Wert von 570.000 Euro auf der eigens dazu eingerichteten Webseite 600.000,00 EURO SUPER-QUIZ zu verlosen. S. wurde laut Anklage von den Behörden mehrfach schriftlich darauf hingewiesen, dass die geplante Internetverlosung „ziemlich sicher ein unerlaubtes Glücksspiel“ sei. Dennoch habe der Angeklagte tausende Teilnahmeberechtigungen zu je 19 Euro verkauft. Zu einer Verlosung und Auszahlung der Preise kam es laut Staatsanwaltschaft bislang nicht. Den Erlös von rund 405.000 Euro habe S. für sich behalten.

    Nach Angaben seines Verteidigers werteten die Richter es in ihrem Urteil als Betrug, dass S. trotz der Behördenhinweise mit der Verlosung fortgefahren und Geld von den Teilnehmern kassiert habe. Ihrer Auffassung nach sei für S. vor dem Beginn seiner Internetaktion klar gewesen, dass es niemals zur Auszahlung der ausgelobten Preise kommen würde. Bongers bestritt diese Einschätzung.

    Die Staatsanwaltschaft hatte wegen gewerbsmäßigen Betrugs und der unerlaubten Veranstaltung einer Ausspielung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert, die Verteidigung hingegen wegen unvermeidbaren Verbotsirrtums und ungeklärter Rechtslage auf Freispruch plädiert. Sein Mandant habe ein strafloses Geschicklichkeitsspiel veranstaltet, außerdem verstoße der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland gegen Europa- und Verfassungsrecht, sagte Verteidiger Guido Bongers.

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