Auch das war neu am 1.Januar 2010: Seit diesem Tag ist die Landesdirektion Leipzig obere Glücksspielaufsichtsbehörde und damit für den gesamten Freistaat Sachsen für den Vollzug des Glücksspielstaatsvertrages zuständig. Bislang war in Leipzig nur die Aufsicht für alle sächsischen Spielbanken angesiedelt.
Die wird auch weiterhin bestehen bleiben, teilt die Landesdirektion mit. Doch mit der Übertragung der Funktion als oberste Glücksspielaufsichtsbehörde erhielt die Landesdirektion nun zusätzliche Zuständigkeiten bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels.
In Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden der Kommunen und durch eigene Kontrollen sind illegale Glücksspiel- und Wettaktivitäten sowohl in Verkaufsstellen, durch Postwurf- oder E-Mail Sendungen, aber auch im Internet festzustellen und zu unterbinden. "Sofern eine freiwillige Geschäftsaufgabe nicht erfolgt, ist dies durch Verfügung anzuordnen und durchzusetzen, einschließlich gerichtlicher Eil- und Hauptsacheverfahren", so die Mitteilung der Behörde. "Bei strafbaren bzw. ordnungsrechtlich relevanten Verstößen erfolgen Anzeigen an die Staatsanwaltschaft bzw. die Einleitung von Bußgeldverfahren. Durch länderübergreifende Aktivitäten illegaler Anbieter ist die Abstimmung mit anderen Bundesländern von zentraler Bedeutung."
Außerdem erfolge nun zentral von Leipzig aus die Genehmigung und Überwachung von legalem Glücksspiel, zum Beispiel der Annahmestellen der Sächsischen Lotto-GmbH, der Filialen der Sächsischen Spielbanken GmbH, bei den Lotterieeinnehmern der Klassenlotterien von NKL und SKL, bei gewerblichen Spielevermittlern und bei den Soziallotterien zugunsten gemeinnütziger Zwecke wie etwa der Zoo-Lotterie Leipzig.
"Die Übertragung der Funktion der oberen Glücksspielaufsicht des Freistaates Sachsen auf die Landesdirektion Leipzig werte ich als einen neuerlichen Vertrauensbeweis an die Leistungsfähigkeit unserer Behörde seitens der Sächsischen Staatsregierung", freut sich der Präsident der Landesdirektion Leipzig, Walter Christian Steinbach über die erweiterte Zuständigkeit.