Das Landgericht Hildesheim hat einem Mann seinen beanspruchten Anteil eines Lottogewinns aberkannt. Er sei nicht Mitglied der Tippgemeinschaft seiner zwei Kollegen gewesen, befand das Gericht. Die drei Arbeitskollegen hatten um die Verteilung des Lottogewinns von mehr als 1,7 Millionen Euro gestritten. Nach Ansicht des Gerichts konnte der dritte Glücksspieler seine Beteiligung am Kauf des Tippscheins aber nicht beweisen.

Den Gewinn ergatterten die Männer bereits im Juli 2008. Zwei von ihnen hielten sich jedoch für die alleinigen Gewinner. Der dritte Kollege fühlte sich ausgebootet und erstattete zunächst Strafanzeige wegen Vorenthaltens seines Anteils.

Er erreichte dadurch einen Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim, wonach der inzwischen in Hälften geteilte Gewinn auf den Konten der beiden Kollegen gepfändet wurde. Außerdem klagte die Staatsanwaltschaft Hildesheim die beiden Kollegen beim Amtsgericht Hildesheim wegen Betruges an. Dieses Strafverfahren ist noch nicht entschieden.

Zu dem Urteil am Mittwoch war es gekommen, weil einer der angeklagten Kollegen seinerseits Klage beim Landgericht Hildesheim erhoben hatte. Er wollte damit die Freigabe des gepfändeten Gewinns erreichen. Das Geld bleibt aber unter anderem wegen des noch laufenden Strafverfahrens gepfändet.