Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Montag die Klage eines privaten Glücksspielunternehmens abgewiesen, das weiterhin Lotto im Internet anbieten wollte. Nach dem seit diesem Jahr geltenden Glücksspielstaatsvertrag seien Online-Glücksspiele verboten, urteilten die Richter. Die Tipp 24 AG hatte gegen einen Bescheid des Innenministeriums geklagt, in dem ihr das Anbieten von Lotto im Internet untersagt worden war. Aus formalen Gründen musste das Ministerium aber Zwangsgelder zurückziehen, die gegen Tipp 24 wegen Verstößen gegen das Verbot verhängt worden waren. (AZ.: 10 A 538/09 u.a.)