Der Rechtsstreit über Sportwetten in Deutschland hat nun auch das höchste EU-Gericht erreicht. Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befassen sich seit Dienstag mit der Frage, ob das in Deutschland geltende staatliche Monopol auf Sportwetten EU-konform ist. Mit einem Urteil wird frühestens im kommenden Jahr gerechnet.

Private Wettbürobetreiber aus mehreren Bundesländern hatten in Deutschland geklagt, weil ihnen Gerichte mit Verweis auf das Monopolrecht verboten, Wetten aus anderen EU-Staaten zu vermitteln. Dem Anbieter bwin wurde untersagt, Wetten über das Internet in Deutschland anzubieten. Die europäischen Richter sollen nun prüfen, ob der Staatsvertrag für Glücksspiele rechtens ist, obwohl er nicht für alle Glücksspiele gilt. Die nationalen Gerichte legten die Fälle in Luxemburg zur Klärung vor.

Laut Staatsvertrag von 2008 dürfen Glücksspiele - ausgenommen Pferderennen, Spielautomaten und Kasinos - nur von Lottogesellschaften der Bundesländer angeboten werden. Damit soll unter anderem "das Entstehen von Glücksspielsucht" verhindert werden.