Koblenz. Die Vermittlung privater Sportwetten ist in Rheinland-Pfalz nun doch verboten. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz gestern mitteilte, ist diese Entscheidung nach einer vorläufigen Prüfung in einem Eilverfahren gefällt worden (Az.: 6 B 10998/09.OVG). Ein Verbot der privaten Sportwetten zur Sicherung des Monopols der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sei als Eingriff in die Berufsfreiheit der übrigen Anbieter voraussichtlich rechtmäßig, entschied das OVG. Das Land Rheinland-Pfalz als Mehrheitsgesellschafter der GmbH habe die Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrages zur Bekämpfung der Spielsucht umgesetzt.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hatte einem in Mainz ansässigen Anbieter im vorigen Jahr die Vermittlung von Sportwetten untersagt. Das Oberverwaltungsgericht erteilte ihm jedoch bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine Genehmigung. Nach Änderungen am Landesglücksspielgesetz beantragte die ADD, die Erlaubnis aufzuheben.