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Thema: Wirtschaftskammer schreibt Glücksspielgesetz neu

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    Standard Wirtschaftskammer schreibt Glücksspielgesetz neu

    Die Wirtschaftskammer erarbeitet Vorschläge, um die Existenz der kleinen Automatenbetreiber und Poker-Casinos zu retten. Die Länder wollen Steuerautonomie.

    Wien. Die Begutachtungsfrist ist Anfang Dezember 2008 abgelaufen – die vom Finanzministerium geplante Novelle zum Glücksspielgesetz gibt es aber noch immer nicht. Gescheitert ist der Beschluss am massiven Widerstand der Länder Niederösterreich und Wien, die auf ihre Steuerautonomie bei den Einnahmen aus dem Automatenspiel nicht verzichten wollen. Aber auch die Wirtschaftskammer (WKÖ) legte sich quer: Sie stellt sich schützend vor tausende kleine Automatenbetreiber und Wirte, die ihre Existenz bedroht sehen.

    Deshalb ergriff die Kammer vor dem Hintergrund, dass im Frühjahr 2010 Kammerwahlen stattfinden, die Initiative. „Wir erarbeiten einen harmonisierten Vorschlag“, sagt Wirtschaftskammer-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser zur „Presse“. „Das Gesetz kann nicht alle Wünsche erfüllen, aber wir wollen einen Interessenausgleich für die Klein- und Mittelbetriebe.“ Es gehe laut Hochhauser nicht darum, ein neues Gesetz zu schreiben – „das ist Aufgabe des Finanzministeriums“. Man wolle aber in den kritischen Punkten Alternativen bieten.

    Die Kammer verliert keine Zeit: Heute, Mittwoch, fällt der Startschuss im Fachverband Freizeitbetriebe. Ende Oktober will die Kammer die Vorschläge dem Finanzministerium vorlegen. Dort bestätigt Ressortsprecher Harald Waiglein der „Presse“ die Initiative der WKÖ. An der Stoßrichtung des Gesetzes – Eindämmung des illegalen Glücksspiels und Erhöhung des Spielerschutzes – ändere sich nichts. Das sei im Koalitionsabkommen festgeschrieben. Die Novelle soll noch heuer beschlossen werden.

    Änderungen peilt die WKÖ in folgenden Punkten an:

    Knackpunkt bleibt das Automatenspiel: Der Erstentwurf sah vor, dass das „Kleine Glückspiel“ mit limitiertem Einsatz (50 Cent) und Gewinn (20 Euro), das in Wien, Niederösterreich, Kärnten und der Steiermark erlaubt ist, abgeschafft und durch eine bundesweite Lizenzregelung legalisiert wird. Die WKÖ will eine mehrjährige Übergangsfrist. Außerdem soll nicht nur eine, sondern mehrere Konzessionen vergeben werden. Helmut Kafka, Geschäftsführer des Verbandes der Automatenbetreiber, wünscht sich sogar „zwei oder mehr“ Lizenzen pro Bundesland. Ob auch die Anforderungen an die Kapitalausstattung des Lizenzwerbers – Stammkapital 50 Mio. Euro und ein Haftungsbetrag von mindestens zehn Mio. Euro – geändert werden, ist offen. Angesichts dieser Beträge wurde kritisiert, dass nur Novomatic und Casinos Austria Chancen hätten.

    Um das Problem des Finanzausgleichs zwischen dem Bund und jenen Ländern, die um die Einnahmen aus dem Kleinen Glücksspiel „umfallen“ würden, zu lösen, wird ein Kompromiss angestrebt: Das Gesetz soll beim Automatenspiel nur den „Rahmen“ abstecken, die Ausführung würde den Ländern überlassen bleiben. So eine Regelung käme ebenfalls Vorarlberg, Tirol und Salzburg zugute: Sie wollen Automatenspiel generell nicht zulassen.

    Auch beim Pokerspiel strebt die WKÖ eine Lockerung an. Der alte Entwurf definierte das Kartenspiel eindeutig als Glücksspiel, womit Poker der Monopolgesetzgebung unterliegen würde. Ausnahmen waren nur für Ausspielungen „in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib“ vorgesehen. Das wäre der Todesstoß für Poker-Casinos gewesen. Um das zu verhindern, könnte es auch für diesen Glücksspielbereich ein Lizenzsystem geben.

    An der geplanten Senkung der Glücksspielabgabe von 48 auf 30 Prozent soll nicht gerüttelt werden. Davon würden vor allem die Casinos Austria profitieren.

    Ausgespart bleibt in der Gesetzesnovelle eine Regelung für Internetglücksspiele. „Kein Thema“ ist laut Waiglein auch die Neuvergabe der Konzessionen für zwölf Casinos und die Lotterien, die 2012 bzw. 2015 ablaufen. Dabei dürfte es noch heftige Diskussionen geben. Während die Casinos Austria die Ausschreibung im Paket anstreben, meinen Experten, dass die Lizenzen getrennt ausgeschrieben werden müssen.

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