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Thema: Österreich: Jagd auf illegale Internetcasinos

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    Standard Österreich: Jagd auf illegale Internetcasinos

    Hürden für Anbieter von Onlinespielen: Das Höchstgericht gibt dem Glücksspielmonopol – auch im Internet – aus Gründen des Spielerschutzes und der Verbrechensbekämpfung den Vorrang vor der Dienstleistungsfreiheit.

    Wien. Illegales Glücksspiel? Diese Kategorisierung hört Mario Kochwalter gar nicht gern – und er kann auch den Grund für den Vorwurf nicht nachvollziehen. "Wir haben eine maltesische Lizenz, der Firmensitz ist in Malta, und wir betreiben unsere Website aus Malta – das ist ein europäisches Land, und in Europa gilt die Dienstleistungsfreiheit", sagt der Österreich-Manager des schwedischen Online-Glücksspielanbieters "Mr Green" zur "Presse".

    Das Unternehmen mit schwedischen Wurzeln ist seit 1. Juli auch in Österreich aktiv und will binnen dreier Jahre 100.000 registrierte Kunden haben. Mr Green ist damit neben Bwin der einzige "offizielle" Anbieter von Onlineglücksspielen neben den Casinos Austria, die das Monopol für sich beanspruchen.

    "Wir sehen auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keinen Grund, unser erfolgreiches Geschäftsmodell zu ändern", sagt Kochwalter auf die Frage, ob Mr Green nun so kurz nach dem Start schon wieder aufgeben müsse.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat, wie berichtet, in einem richtungsweisenden Spruch Anbietern von Onlinespielen eine Hürde in den Weg gelegt. Das Höchstgericht gibt dem Glücksspielmonopol – auch im Internet – aus Gründen des Spielerschutzes und der Verbrechensbekämpfung den Vorrang vor der Dienstleistungsfreiheit. Der EuGH überlässt Regelungen bis zum Monopol den einzelnen Staaten. Das bedeutet, dass Staaten nicht verpflichtet sind, sich auf Lizenzen und Kontrollen anderer EU-Staaten zu verlassen, sie dürfen auf ihren eigenen Zulassungsregeln bestehen.

    Womit nicht nur dem Onlinewettenanbieter Bwin, der das EuGH-Urteil mit einem Verfahren gegen die portugiesische Lotterie Santa Casa ausgelöst hat, und Mr Green (das Unternehmen ist seit 1. Juli in Österreich aktiv) eine Reihe von Gerichtsverfahren droht. Schätzungen zufolge sind in Österreich hunderte Internetanbieter aktiv. Kochwalter schätzt die Zahl auf 500. Nur wenige hätten wie Mr Green eine EU-Lizenz, viele würden aus Übersee operieren.

    Für die Casinos Austria (Casag), die als einziges Unternehmen hierzulande die Lizenz für zwölf Spielbanken und die Lotterien haben, sind Bwin, Mr Green und Co. alle gleichermaßen illegale Konkurrenten, die es zu bekämpfen gilt. "Wir lassen alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, die sich aus dem EuGH-Urteil ergeben", kündigt Lotterien-Vorstand Friedrich Stickler an.

    Stickler ist im Besonderen das aus seiner Sicht bestehende Ungleichgewicht in der Steuerleistung ein Dorn im Auge. Hierzulande beträgt die Glücksspielabgabe, der die Casag unterworfen ist, 48 Prozent vom Bruttospielertrag (Einsätze minus Auszahlungen). In Malta, so meint Kochwalter, ohne genaue Zahlen parat zu haben, dürfte die Steuerbelastung in der Gegend von rund 20 Prozent liegen.

    Wie kann man aber ein illegal agierendes Unternehmen zur Steuerleistung zwingen? Stickler verweist auf ein anderes EuGH-Urteil, wonach auch auf verbotene Aktivitäten – wie etwa Prostitution – Steuern eingehoben werden können.

    Schützenhilfe erhält die Casag vom Finanzministerium. "Wir haben immer die Meinung vertreten, dass alle Anbieter außer den Casinos Austria hierzulande illegal operieren", sagt Finanzministeriums-Sprecher Harald Waiglein. Bisher sei es aber extrem schwierig gewesen, Internetanbieter dingfest zu machen. Außerdem seien etliche Klagen wegen Verstoßes gegen das Glücksspielgesetz von Gerichten mit dem Hinweis auf die Dienstleistungsfreiheit abgeschmettert worden. Diese haben sich gegen Bwin, Cashpoint, Wettpunkt und bet-at-home gerichtet. Diese Unternehmen, so lautet der Vorwurf, bieten nicht nur die in Österreich freien Internetsportwetten an, sondern auch Glücksspiele.

    "Das EuGH-Urteil bietet uns nun eine deutlich bessere Grundlage und erhöht unsere Durchschlagskraft", betont Waiglein. Er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die eingerichtete Arbeitsgruppe Internetglücksspiel, die auf EU-Ebene an einem Reglement arbeitet.

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