Derzeit wirbt Rudi Assauer im Internet für ein Glücksspielunternehmen. Dies ist allerdings laut Glückspielstaatsvertrag (GlüStV) nicht erlaubt.
Daher hat die Bezirksregierung in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) am Donnerstag Assauer untersagt, diese Werbeauftritte fortzuführen. Sollte er sich nicht an das Verbot halten, droht ihm ein Zwangsgeld von bis zu 100.000 Euro.
Auf den früheren Fußball-Manager kommt eine Ordnungsverfügung zu. Bis zum Sonntag kann er eine Stellungnahme zu dem Fall abgeben.
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