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Thema: Dürfen Deutsche oder dürfen Sie nicht?

  1. #1
    Neuer Benutzer Avatar von .Q.
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    Standard Dürfen Deutsche oder dürfen Sie nicht?

    Ein Thema das zumindest die Hausverloserszene derzeit ziemlich beschäftigt ist die Frage ob Deutsche an den immer beliebter werdenden Hausverlosungen teilnehmen dürfen.

    Aber natürlich tangiert diese Frage auch Leute die bei Online-Casions etc. mitspielen.

    Die Monopolisten haben ein "natürliches Interesse" daran den Eindruck zu vermitteln, dass es Deutschen verboten wäre, ja sogar "strafrechtliche Konsequenzen" haben könnte, wenn sie an online-Glückspiel teilnehmen.

    Der einzige "Schönheitsfehler" dieser Behauptung?
    Sie ist schlicht und ergreifend nicht wahr.

    Denn:
    Unter Strafe gestellt wird die Teilnahme an illegalem Glückspiel.
    Das unter Strafe zu stellen, hat der deutsche Staat natürlich das Recht.
    Was der deutsche Staat, das deutsche Rechtssystem jedoch nicht darf/kann ist in die Rechtsbeurteilung anderer souveräner Staaten eingreifen.
    Glückspiel kennt bekanntlich das Territorial-Prinzip.
    Das bedeutet, dass es ausschließlich Sache des Staates ist in welchem ein Glückspiel veranstaltet wird, darüber zu befinden OB ein solches nun "legal" oder "illegal" wäre.

    Deutschland sagt (und darf das sagen):
    Private Glückspiele in (IN!) Deutschland zu veranstalten ist verboten und illegal.
    Die Teilnahme an einem solchen illegalen Glückspiel ist ebenfalls strafbar.

    Deutschland kann und darf nicht sagen:
    Private Glückspiele in (IN!) XY-Land zu veranstalten ist verboten.
    Dieses Recht hätte nur "XY-Land".
    Sagt XY-Land aber: Das Glückspiel soundso ist bei uns LEGAL.
    Dann ist die Teilnahme daran nicht eine Teilname an illegalem Glückspiel, sonder eine Teilname an legalem Glückspiel.

    Somit kann auch die Teilname nicht unter Strafe gestellt werden.

    Zusammenfassend:
    Leute, lasst Euch hier nicht verunsichern oder ins Boxhorn jagen: Ihr DÜRFT an legalem Glückspiel teilnehmen und Euch ganz ungeniert über Eure gewinne freuen.
    Denn die ultimativ letzte Frage: "Ist ein Angebot in XY-Land legal oder nicht" ist eine Frage die zu beantworten kein Gericht der Welt dem Teilnehmer aufbürden kann. Wird ein Angebot von einem Anbieter im Internet als legal dargestellt und gibt es keine Anzeichen die selbst einem Laien auffallen müssten, dass dem nicht so ist (z.B. indem ein Veranstaltungsort in Deutschland angegeben wird, dann da wissen wir alle dass privates Glückspiel verboten ist!) dann darf der normale Internetuser davon ausgehen, dass es eben legal ist!

    Spielt!
    Habt Spass!
    Holt Euch den Kick!
    Freut Euch über die Gewinne!

    Ganz einfach.
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    Und wenn ich übers Wasser laufen könnte, gäb's welche die sagen: "Seht! Nichtmal Schwimmen kann er!"
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  3. #2
    Benutzer Avatar von Achim04
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    Standard

    Natürlich ist es verboten Glücksspiele im Internet zu machen. Denn man macht es ja von Deutschland aus. Also gelten die deutschen Rechte.
    Hier mal ein Video dazu: Law Vodcast - Das erste deutsche Anwalts-Video-Blog Ist das Mitspielen bei Online-Casinos strafbar?

  4. #3
    Neuer Benutzer Avatar von .Q.
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    Standard

    Bei allem gebotenen Respekt, unbekannter Weise, für Sie und bei aller Hochachtung die für Dr.Bahr habe, (Selbstverständlich kenne ich dieses Vodcast wie ich auch seine wöchentlichen Rechtsnewsletter beziehe), aber in diesem Fall irrt Dr. Bahr - wie im übrigen schon viele andere Anwälte vor ihm der kleinen Falle mit dem Wörtchen "in" aufgesessen sind.

    Falco Henkel von der Medienrechtskanzlei Henkel in Köln ist der zweite "Guru" Deutschlands was dieses Spezialgebiet betrifft und der sieht das ebenso wie ich und wie auch die österreichische Spezialanwältin Dr.Anke Reisch.

    Siehe: http://tinyurl.com/kndd2e
    Die in diesem Gutachten bzw. Stellungnahme dargelegten Argumente sind schlüssig.

    Darüber hinaus halten die deutschen Gesetze einer Beurteilung durch den EUGH auch nicht stand. Nicht von ungefähr wird auch im OLG Urteil von Augsburg in der Cause Hr.S*** (der sein Haus in Bayern selber verlosen wollte) ausdrücklich und langatmig darüber elaboriert warum der Art.49 des EU Gründungsvertrages von Rom keine Anwendung zu finden hätte.
    Herrn S. hat leider das Herz oder die Mittel oder die Lust gefehlt das bis vor den EUGH zu tragen, - es gibt wenig Stimmen die bezweifeln würden dass er dort obsiegt hätte.

    Erst unlängst hat sich das OLG Düsseldorf in einem Urteil gegen bwin auf mehr als dünnes Eis begeben und wir alle haben uns schon darauf gefreut wie das weiter gehen wird. bwin hat zweifellos volle Kriegskassen und hätte dieses NRW Urteil sicher vor den EUGH getragen.
    Leider wusste auch der VG Düsseldorf wie das ausgehen würde und müsste und hat das OLG "zurückgepfiffen" und das Urteil noch auf deutschem Boden aufgehoben.

    Überhaupt wird es in absehbarer Zukunft eine ganze Reihe von Klagen u.A. auch gegen verschiedene Medien-Unternehmen geben, welche z.B. Verlosungsinserate zwar kassieren dann aber löschen. Auch der dadurch mutwillig verursachte Wettbewerbsnachteil für den privaten Anbieter ist ein klarer Verstoß gegen geltendes EU-Recht und wird wohl Plattformen wie mosso, autoscout24, und mobile reichlich teuer zu stehen kommen.

    Zurück zum Ausgangsthema:
    Siehe auch Schreiben von Anke Reisch. Selbstverständlich dürfen Deutsche an im Ausland legalen ausländischen Glückspielen teilnehmen, weil es sich dabei dann ganz einfach nicht um illegales Glückspiel handelt.

    vlg
    Q.
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