Koblenz Die Vermittlung privater Sportwetten in Rheinland-Pfalz darf verboten werden. Nach einer Änderung des Landesglücksspielgesetzes sei es nun zulässig, den Anbietern das Glücksspiel zu untersagen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einer am Mittwoch in Koblenz veröffentlichten Eilentscheidung.

Damit bleibt die Vermittlung von Sportwetten im Land vorläufig verboten (Aktenzeichen: 6 B 10323/09.OVG). Das OVG hatte ebenfalls in einem Eilverfahren im August 2008 ein gegen einen Bad Kreuznacher Anbieter verhängtes Verbot aufgehoben, da das Land die Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrages zur Bekämpfung der Spielsucht noch nicht umgesetzt habe. Mit der Änderung des Landesgesetzes im Dezember 2008 sei dies nun anders.