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Thema: Drei Jahre Haft für Lotto-Betrüger

  1. #1
    News Editor Avatar von Casinonews
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    Standard Drei Jahre Haft für Lotto-Betrüger

    Wegen Betrugs in mehr als 1.500 Fällen muss ein 51-Jähriger für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte ihn, weil er Mitspieler seiner Tippgemeinschaft um rund 560.000 Euro betrogen hatte.

    Ursprünglich war der Mönchengladbacher auch angeklagt, weil er als Betreiber der Lotto-Tippgemeinschaft "Glücksbox" Einsätze von mehreren Tausend Mitspielern angeblich veruntreut haben sollte. Entsprechende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden allerdings eingestellt.

    Somit ging es letztlich um 1.587 Fälle, in denen der Mann seinen früheren Lotto-Kunden eine Investition in angeblich boomende Wirtschaftsmärkte angeboten hatte. Statt das Geld gewinnbringend zu investieren, behielt er es jedoch für sich und kaufte davon ein Haus in einem Nobelviertel der Dominikanischen Republik. Im Dezember 2008 spürten ihn dort Interpol-Fahnder auf.

    Strafmildernd wurde vom Gericht berücksichtigt, dass der Mann keine typische "Betrügerkarriere" aufzuweisen hatte. So war der 51-Jährige bis dato nicht vorbestraft. Durch sein Geständnis hatte er außerdem zu einem schnellen Prozessende beigetragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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  3. #2
    Gambler Avatar von Hobbyzocker
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    Standard

    Es lohnt sich einfach nicht. Entweder ist bei großen Summen die Mafia hinter einem her oder wie in diesem Fall Interpol.

  4. #3
    Neuer Benutzer Avatar von .Q.
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    Standard

    Geständig oder nicht: Ich finde Leute die Spielteilnehmer abzocken gehören mit maximaler Härte bestraft. Vielleicht vergeht dann einigen die Lust am abzocken? Das wäre nur für die anderen eine Erleichterung! Und zwar für die Spieler ebenso wie für Unternehmer wie uns.

    Q
    (aber immerhin: besser 3 Jahre als gar nix!)
    =================================
    Und wenn ich übers Wasser laufen könnte, gäb's welche die sagen: "Seht! Nichtmal Schwimmen kann er!"
    www.Privatlotto.net ist unser Haupt-Zugangs-Portal.

  5. #4
    Benutzer Avatar von moneymaker
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    Standard

    Auch, wenn eine Strafe sicherlich Pflicht ist, ist es natürlich schwer zu sagen, in welchem Maß man so einen Betrüger bestrafen soll. Immerhin hat er niemanden körperlich verletzt. Vielleicht wäre ein Abarbeiten der betrogenen Summe sinnvoll.

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