Fortführung diverser Vertragsverletzungsverfahren in EU hat sich zuletzt verzögert - USA an Regulierung interessiert
Eine Harmonisierung der Rechtslage für Online-Glücksspiel sei - trotz Initiativen im Europäischen Rat und Europäischem Parlament - in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, informiert bwin. Die EU-Kommission habe mehrfach betont, dass sie eine Harmonisierung in diesem Bereich in Anbetracht der unterschiedlichen Ansichten der Mitgliedstaaten nicht beabsichtigt. Die EU-Kommission ist stattdessen bemüht, die den privaten Anbietern nach dem EG-Vertrag zustehenden Rechte (insbesondere Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit) durchzusetzen.
Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission seit April 2006 bereits gegen zehn Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen nationaler Glücksspielgesetze eingeleitet, die nach Auffassung der EU-Kommission gegen Gemeinschaftsrecht verstossen. Die Verfahren gegen Frankreich, Ungarn, Schweden, Finnland, Dänemark, Griechenland und Holland befinden sich in der zweiten Stufe, in der die Mitgliedstaaten mit einer sogenannten "begründeten Stellungnahme" zur Änderung ihrer gemeinschaftswidrigen Vorschriften aufgefordert wurden.
Die Fortführung dieser Vertragsverletzungsverfahren habe sich in jüngster Zeit verzögert. In Anbetracht der zahlreichen beim EuGH bereits anhängigen von nationalen Gerichten vorgelegten Verfahren sei aber dennoch sehr bald mit einer weiteren Klärung der Rechtslage zu rechnen. Derzeit sind 17 Vorlageverfahren über nationale Beschränkungen des grenzüberschreitenden Glücksspiels beim EuGH anhängig. Die Vorlagen stammen von Gerichten aus Portugal, Österreich, Deutschland, Frankreich, Holland, Belgien, Schweden und Griechenland. Im portugiesischen Vorlageverfahren (C 42-07), in dem bwin als Partei des Ausgangsverfahrens beteiligt ist, hat der Generalanwalt am 14. Oktober 2008 seine Schlussanträge veröffentlicht. In diesem Verfahren prüft der EuGH die Zulässigkeit des portugiesischen Sportwetten- und Lotteriemonopols. Mit einer Entscheidung des EuGH wird noch im ersten Halbjahr 2009 gerechnet.
In den USA mehren sich die Stimmen, die eine Regulierung von Online-Gaming befürworten, nachdem das generelle Verbot durch den "Safe Port Act" lediglich zum Rückzug seriöser Anbieter und zu einem zunehmenden Grau- und Schwarzmarkt geführt hat. So hat das US-Justizministerium Bereitschaft signalisiert, sich mit Online-Gaming-Unternehmen zu einigen, die nach dem 2006 in Kraft getretenen UIGEA (Unlawful Internet Gambling Enforcement Act) nicht mehr in den USA aktiv waren. (red)