Im Rechtsstreit mit dem Internet- Glücksspielanbieter bwin hat die staatlich zugelassene Lotteriegesellschaft WestLotto einen Erfolg vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG) erzielt.
2007 hatte das Gericht der Firma bwin verboten, in Deutschland Sportwetten und Casinospiele über das Internet zu vertreiben. Trotz dieses Urteils hielt das Unternehmen, das seinen Firmensitz in Gibraltar hat, sein Online-Angebot in Deutschland aufrecht.
Daraufhin hatte das Landgericht Köln bwin und seine Geschäftsführer zur Zahlung von Ordnungsgeldern zwischen 30.000 und 120.000 Euro verurteilt. Der Widerspruch des Glücksspiel- Anbieters gegen dieses Urteil wurde jetzt vom OLG Köln als unbegründet verworfen, wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mitteilte.
"Wir werden die Zwangsvollstreckung nun weiter fortführen, nachdem sich bwin.com trotz dieser Entscheidungen der Gerichte nicht an die Verbote hält", sagte WestLotto-Geschäftsführer Winfried Wortmann nach einer Mitteilung.
Gegen das vom Kölner OLG verhängte Vertriebsverbot für Glücksspiele hat die Firma bwin beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Das Unternehmen betreibt seine Internet-Seite mit einer Lizenz aus Gibraltar und beruft sich auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU. WestLotto beruft sich auf das national gültige Glücksspielmonopol. Ein endgültiges Urteil wird nicht vor Ende des Jahres erwartet.