Saarbrücken/Saarlouis. Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht in Saarlouis Verbots-Verfügungen der Landeshauptstadt Saarbrücken gegen zwei private Sportwettenanbieter bestätigt. Beide vermitteln in ihren Saarbrücker Büros Wetten per Internet an einen maltesischen Anbieter. Die Stadt Saarbrücken untersagte dies mit Hinweis auf die Vorschriften des neuen Glücksspiel-Staatsvertrags. Demnach darf im Saarland nur die Saartoto GmbH Sportwetten anbieten. Vermitteln und Veranstalten von Glücksspielen im Internet ist grundsätzlich verboten. In einer Mitteilung des Gerichts heißt es: „Die Kammer hat nicht feststellen können, dass die Untersagungsverfügungen offensichtlich rechtswidrig sind.“ Es werde weder gegen Verfassungsrecht noch gegen europäisches Recht verstoßen.
Der Staatsvertrag genüge europarechtlichen Anforderungen. Ziel der Monopol-Regelung sei es, das Wettangebot zu beschränken, um so die Spielsucht weitgehend zu bekämpfen.