Auch die Gastronomie ist von der Glücksspielnovelle betroffen. In vier Bundesländern droht der Wegfall einer Einkommensquelle.
Novelle zum Glücksspielgesetz passiert nicht auf Knopfdruck
Das Finanzministerium macht die Rechnung offenbar ohne den Wirt: Am Fahrplan für die Umsetzung der Glücksspielnovelle wird nicht gerüttelt, sagt ein Sprecher des Finanzministeriums. Konkret geht es den betroffenen Gaststättenbetreibern um die erforderliche Grundkapitalausstattung für Spielautomaten-Betreiber, die mit 50 Millionen € viel zu hoch sei.
Betroffen sind bis zu 400 Wirte und rund 300 Gaststätten in Wien, Niederösterreich, Steiermark und Kärnten, die auch mit dem Kleinen Glücksspiel ihr Geld verdienen. In den restlichen Bundesländern ist das Kleine Glücksspiel verboten. Die Wirte proben nun den Aufstand: Rechtsanwalt und Glücksspielexperte Günther Horwath der Kanzlei Greiml & Horwath bereitet die nunmehr 42. offizielle Stellungnahme vor.
Übergangsfristen
„Die Stellungnahmen verkommen zwar zu Pro-forma-Anhörungen, wir sind aber überzeugt, dass es zu Änderungen der Novelle kommen wird", sagt Horwath. Ein internes Papier des Finanzministeriums sehe eine Aufweichung der Bestimmungen vor: Die erforderliche Grundkapitalausstattung der Automatenspielbetreiber von 50 Millionen € könnte herabgesetzt werden.
Auch an den Übergangsfristen könnte geschraubt werden: Das Finanzministerium hat zuvor beschwichtigt, es gebe eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Jedoch würden bereits jetzt laut „Anweisungen von oben", so Horwath, in einigen Gemeinden Genehmigungen nicht mehr verlängert werden. Demnach müssten Wirte und Betreiber die Geräte zu einem großen Teil „abschreiben". „Die Existenzgrundlage vieler Wirte bricht damit weg", bestätigt der stellvertretende WKO-Obmann für Freizeitwirtschaft, Wolfgang *Kasic.
Heute werden die Verhandlungen zwischen WKO, Finanzministerium und Verbandsvertretern fortgesetzt. Auf der Agenda steht auch die strittige Aufteilung der geplanten Bundesautomatensteuer über den Länderausgleich.