München - Das staatliche Sportwettenmonopol in Bayern ist rechtmäßig. Nach dem bundesweit einheitlichen Glücksspiel-Staatsvertrag dürften zum Schutz der Spieler vor Suchtgefahren nur staatliche Wetten angeboten und vermittelt werden, erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Damit bestätigten die Richter die Schließung eines Nürnberger Wettbüros, das Sportwetten an Buchmacher in Malta vermittelt hatte. Gegen das Urteil ist Revision möglich.