Vor acht Jahren sind in Regensdorf mutmasslich illegale Spielautomaten abgeholt worden. Das Bundesgericht hat über den Fall geurteilt. Am Freitag war das Bezirksgericht nochmals dran.
Der Regensdorfer Martin Müller fordert insgesamt fast 3,6 Millionen Franken Schadensersatz, Genugtuung und andere Leistungen. Der Grund: Am 12. September 2000 hat die Spielbankenkommission 34 Spielautomaten in seinem Salon Obstgarten in Regensdorf auf einen Lastwagen gepackt und weggefahren. Ebenso sind die Guthaben in den Automaten und in der Kasse mitgenommen worden. Damit war der Weiterbetrieb des Spielsalons faktisch nicht mehr möglich. Eine Woche davor war das Gleiche in Müllers Spielsalon in Winterthur geschehen. Danach hörte er von der Spielbankenkommission dreieinhalb Jahre nichts mehr. Erst im Mai 2004 wurde beim Bezirksgericht Dielsdorf Anklage gegen Martin Müller wegen Verstosses gegen das Spielbankengesetz erhoben. Er soll eine Spielbank ohne die nötige Konzession und Glücksspiele gewerbsmässig betrieben haben. Das Bezirksgericht hat den heute 51-Jährigen damals zu 30 Tagen Gefängnis bedingt und einer Busse von 20–000 Franken verurteilt.
Martin Müller hat das Urteil bis vor Bundesgericht weitergezogen. «Die Spielbankenkommission hat mich im September 2000 sozusagen überfallen», sagte er am Freitag vor Gericht. «Sie nahm alles mit, obwohl eine Übergangsfrist für das Betreiben der Automaten bestand.» Nach ihm habe ein Konkurrent in den Regensdorfer Räumlichkeiten einen Spielsalon mit den gleichen Automaten betrieben. «Können Sie sich vorstellen, was das für eine Schmach war?», so Müller.
Angeklagter kann nicht mehr arbeiten
Der gelernte Elektroniker ist seither erwerbslos. Er sieht sich wegen des laufenden Verfahrens und der dadurch entstandenen psychischen Belastung ausser Stande einer Arbeit nachzugehen. Von der IV bezieht er eine Viertelsrente. Ausserdem bezieht er Ergänzungsleistungen und zehrt von seinem Vermögen.
Das Bundesgericht hob das vorausgegangene Urteil der Obergerichts auf, sodass der Fall durch die Gerichtsinstanzen runterpurzelte, wieder bei der Spielbankenkommission als anklagende Behörde und schliesslich beim Bezirksgericht Dielsdorf landetete, wo am Freitag Ersatzrichter Ruedi Schoch die Verhandlung geführt hat – genau wie vor vier Jahren, als der Fall das erste Mal vor Bezirksgericht verhandelt wurde.
Am Freitag ist nur noch das Betreiben von Glücksspielen ausserhalb konzessionierter Spielbanken das Thema gewesen; eine Übertretung, die mit Busse bis zu 500’000 Franken bestraft werden kann. Sieben Jahre nachdem die Spielbankenkommission die Automaten eingezogen und gemäss Müller in einem Eisenbahnwagen gelagert hat, wurde geprüft, um was für Automaten es sich im Detail handelt.
Müller, am Freitag ohne Verteidiger vor Gericht, ist mittlerweile zu einem Hobby-juristen avanciert. Sein Plädoyer hat er so vorgetragen, dass ihn Laien wohl für einen Anwalt gehalten hätten. Er hat neben dem Millionenbetrag einen Freispruch beantragt. Ob es einen solchen geben wird, ist allerdings offen. Das Urteil wurde am Freitag nicht eröffnet. Jedoch wies Richter Schoch darauf hin, dass er davon ausgehe, dass die Sache unterdessen verjährt sei, was zur Einstellung des Verfahrens führen würde. Das Urteil wird schriftlich mitgeteilt.