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Thema: Curacao: Gebühren für Glücksspielanbieter bestätigt

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    Standard Curacao: Gebühren für Glücksspielanbieter bestätigt

    Javier Silvania, der Finanzminister von Curacao, hat die Gebühren bekannt gegeben, welche für den Erhalt von Lizenzen sowohl nach dem geltenden Gesetz als auch nach der kommenden Nationalen Glücksspielverordnung (LOK) zu zahlen sind.

    Aktuell werden Genehmigungen nicht in B2B und B2C aufgeteilt, sondern nur als eine Lizenzart klassifiziert. Für diesen Einzellizenztyp beträgt die Antragsgebühr null Euro. Die jährliche Gebühr beträgt umgerechnet 18.623 Euro. Gemäß dem kommenden LOK-Entwurf für B2C-Lizenzen beträgt die Lizenzantragsgebühr 9.000 ANG, zuzüglich einmaliger Due-Diligence-Gebühren zwischen 250 und 500 ANG pro Person. Die Höhe der gezahlten Sorgfaltspflicht hängt von der Rolle jeder Person ab.

    Die jährliche Gebühr beträgt dann 48.000 ANG, während die monatliche Gebühr 4.000 ANG kostet. Pro Domain und Jahr sind insgesamt 500 ANG zu zahlen. Es gibt eine unbegrenzte Anzahl an Domains unter B2C-Lizenzen. Allerdings müssen Betreiber, die im Rahmen einer direkten Lizenz nach geltendem Recht an die LOK kommen, die 48.000 ANG bei Inkrafttreten nicht zahlen. Stattdessen ist dies am ersten Jahrestag ihrer Lizenz fällig. Im Rahmen des LOK müssen alle Unternehmen über eine B2C-Lizenz verfügen, die direkt mit Spielern interagieren, und Unternehmen, die B2C-Operationen durch Spielergelder und -daten ermöglichen.

    Was ist mit B2B-Lizenzen?

    Für neue B2B-Lizenzen im Rahmen des LOK ähneln die Lizenzgebühren weitgehend denen von B2C. Die Bewerbungsgebühr beträgt ebenfalls 9.000 ANG, zuzüglich einmaliger Due-Diligence-Gebühren zwischen 250 und 500 ANG pro Person, je nach Rolle. Die jährliche Gebühr beträgt ebenso 48.000 ANG. Für B2B-Lizenzen wird jedoch keine monatliche Gebühr erhoben. Auch Domains sind in diesem Fall nicht anwendbar.

    Curacaos neues Lizenzierungsverfahren startete am 1. September 2023. Zu diesem Zeitpunkt eröffnete das Gaming Control Board (GCB) sein Lizenzantragsportal, das Informationen zu Lizenzantragsformularen enthielt. Kontoregistrierungen konnten jedoch erst am 1. November eingereicht werden. Das Portal verfolgt zwei Ziele. Es soll neue Anträge gemäß der aktuellen Gesetzgebung – dem NOOGH – in Zusammenarbeit mit dem GCB bearbeiten und alle Unterlizenznehmer registrieren, die während der gesamten LOK-Implementierung tätig sein möchten.

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