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Thema: Illegale Pokercasinos, der VwGH und der Zufall

  1. #1
    Hertikol882
    Gast Avatar von Hertikol882

    Standard

    Illegale Pokercasinos, der VwGH und der Zufall

    Ein Versuch, einige Vorurteile über das Pokern zu entlarven


    Vorurteil 1: Poker kommt aus den USA
    Historisch betrachtet zählt Poker, dessen Vorläufer über 400 Jahre alt sind, zu den internationalfortentwickelten Kartenspielen, es stammt aber mit Sicherheit aus Europa: 1829 wurde das deutsche „Pochen“ (= prahlen), von dem das Pokerspiel seinen Namen herleitet, erstmals in der Literatur erwähnt. Das deutsche Spiel „Pochen“ wurde sodann zum französischen Spiel „Poque“ weiter entwickelt. Es folgte der Siegeszug des Spiels in den USA, wo es den Namen „Poker“ erhielt, weshalb Poker heute trotz seines europäischen Ursprungs als amerikanisches Spiel gilt.

    Vorurteil 2: Poker = Poker
    Im Unterschied zu den meisten anderen Kartenspielen gibt es für das Pokerspiel keine offiziellen Regeln. Es bestehen verschiedene Varianten, die in vier Pokerspiel-Klassen eingeteilt werden: Draw Games (zB Five-Card-Draw), Stud Games (zB Seven-Card-Stud), Shared-Card-Games (z.B. Texas Hold’em, Omaha Hold’em) und eine eher diffuse Gruppe, die man unter „restliche Varianten, die sich nicht klar einordnen lassen“ einteilt.

    Vorurteil 3: Poker sei kein Glücksspiel
    Poker ist in allen Varianten ein Glücksspiel und unterliegt dem Glücksspielmonopol des Bundes. In Österreich darf es nur vom Bund bzw dessen Konzessionären legal angeboten bzw durchgeführt werden. Poker-Casinos in Hotel-Hinterzimmern sind illegal. Zulässig ist es allerdings, mit Freunden ohne Bankhalter um geringfügige Einsätze zu pokern.

    Vorurteil 4: Geschicklichkeit sei ganz irrelevant
    Immer wieder hört man von „Pokerfaces“. Betrachtet man die meist recht beleibten (man sitzt viel bei Turnieren!) und in jedem Fall coolen Profi-Pokerspieler, so muss man Abbitte tun. Diese Menschen sind hochbegabt und können ihr Gegenüber perfekt über ihre Stimmung und ihr Blatt im Ungewissen lassen. Damit wird aber Poker nicht von einem Glücks- zu einem Geschicklichkeitsspiel.

    Vorurteil 5: Gerichte hätten die Frage eindeutig entschieden
    Zugegeben, es ist nicht einfach. Die Brisanz dieser Frage ergibt sich daraus, dass bei einer Qualifikation des Pokers als reines Geschicklichkeitsspiel ein anderes juristisches Ergebnis glücksspielrechtlich möglich wäre. Kernfrage ist, ob der Pokerspieler durch seine Spielentscheidungen den Spielausgang in einem solchen Maß beeinflussen kann, dass nicht mehr von einer vorwiegenden Zufallsabhängigkeit iSd § 1 Abs 1 Glücksspielgesetz 1989 û GSpG zu sprechen ist. Vorwiegende Zufallsabhängigkeit und somit Glücksspieleigenschaft liegt nach der Judikatur des VwGH vor, wenn nicht nur (ausschließlich) Zufallskomponenten maßgebend sind, sondern auch der Spieler in der Lage ist, das Spiel in einem bestimmten Ausmaß zu beeinflussen, das Spielergebnis aber trotzdem a) hauptsächlich, B) in erster Linie, c) ganz besonders, d) zum größten Teil vom Zufall abhängt (VwGH 23.12.1991, 93/17/0091). Zufall bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Erfolg û dh der Spielausgang û weder vom zielbewussten Handeln, der Geschicklichkeit oder vom Belieben der beteiligten Personen abhängt, sondern noch weitere Bedingungen dazu treten müssen, die außerhalb des Willens der beteiligten Personen liegen (VwGH 18.12.1995, 95/16/0047; 26.11.2002, 99/15/0240).

    Vorurteil 6: Gerichte drücken sich klar aus
    Der VwGH führte - etwas kompliziert - aus, dass der „Geschicklichkeit beim Poker ihre entscheidungserhebliche Bedeutung nicht von vornherein zur Gänze abgesprochen werden kann“ (VwGH 20.08.1998, 97/16/0387). Demgegenüber geht der UVS Wien (03.08.2000, 06/06/5595/99) aufgrund eines entsprechenden Sachverständigengutachtens dezidiert von der Glücksspieleigenschaft des geprüften Pokerspiels aus. Im Unterschied zu den Kartenspielen Schnapsen, Tarock und Bridge, bezüglich derer bereits höchstgerichtliche Entscheidungen vorliegen, die die Geschicklichkeitsspiel-Eigenschaft attestieren, gebe es zu den verschiedenen Varianten von Poker nämlich keine anerkannten Empfehlungen für den Sieg oder Gewinn des Spiels. Zudem könne das Faktum des „Bluffens“ nicht in die statistische Analyse derart einbezogen werden, dass man die Auswirkungen auf den Spielerfolg messen könne.

    Vorurteil 7: Es gibt keine Strategien
    Der Ausgang eines Pokerspiels kann auch von den Spielern durch Tricks, Strategien und Bluffen beeinflusst werden. Wie bei anderen Glücksspielen bleibt es dem Spieler auch überlassen, sorgfältig zu beobachten, ob die (offen gespielten) Karten ein Mitgehen als ratsam erscheinen lassen. Der Spieler kann durch Bluffen andere Spieler zum Aussteigen bewegen, oder selbst für sich das Spiel beenden und somit seinen Verlust möglichst gering halten. Den Zufall und das Glück zwingen kann er aber nicht.

    Vorurteil 8: Politiker pokern nicht ....
    Für die Qualifikation des Pokers ist es irrelevant, dass nach dem „Gesetz der großen Zahl“ auf lange Sicht alle Spieler gleich gute und gleich schlechte Karten erhalten und somit letztlich das Quäntchen Geschicklichkeit des Einzelnen über Erfolg und Misserfolg entscheiden könnte. Das ändert nichts daran, dass beim einzelnen Spiel der geübteste Spieler mit schlechten Karten nichts gegen einen unerfahrenen Spieler mit einem guten Blatt ausrichten kann. Grande = Grande; Poker = Poker und Oklahoma = Oklahoma („Oklahoma ist eine ungünstige Kartenverteilung, die nur auf den ersten Blick aussieht wie eine Straße), so heißt es unter Profis. Übrigens: Auch Politiker pokern! Ob sie dann wieder gewählt werden, hängt gleichfalls überwiegend vom Zufall ab und nicht von ihrem Geschick.

    Quellenangaben: „Poker“, http://www.edu.uni-klu.ac.at/~pvaterl/sites/poker.htm (17.05.2005); Poker Casinos erobern die Schachszene, http://www.casinos.ch/newsflashartikel.cfm...d=0&parm=detail (17.05.2005); Tony Korfman, Spielen und Gewinnen, Universitas München 1986; L. Martinus, Herz ist Trumpf bzw ders., Glücksspiele, Bastei Lübbe, Rujswijk/Bergisch Gladbach 1981

    Gerhard Strejcek und Petra Wojnar

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