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Thema: Doch kein Poker-Verbot für Österreich?

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    Standard Doch kein Poker-Verbot für Österreich?

    Eine Glücksspiel Gesetzesnovelle in Österreich sorgt für Aufruhr. Nicht nur, dass große Automatenkonzerne bevorzugte Konzessionsmöglichkeiten hätten, nein, auch Poker soll vom Geschicklichkeitsspiel zum Glücksspiel umdefiniert werden. Doch das Finanzministerium dementiert – es würde sich in Punkto Poker nichts ändern, weil es ohnehin bereits ein Glücksspiel sei. Das dürfte nun aber viele Österreicher verwirren, denn Poker war bis dato ausgenommen.

    In unserem Artikel „Brisanter Entwurf für neues Glücksspielgesetz in Österreich" haben wir bereits darüber berichtet, dass Österreich vor einer Glücksspiel-Gesetzesnovelle steht. Der Entwurf dazu liegt bereits vor und sorgt für Unmut.

    Denn das Pokerspiel soll zum Glücksspiel werden. Das war bis jetzt nicht so, denn Poker gilt in Österreich als Geschicklichkeitsspiel. Daher durfte auch in Privat-Casinos gepokert werden. Eine rechtliche Grauzone, die nun klar definiert werden soll und Pokern zu einem Glücksspiel machen soll. Das würde heißen, dass Poker dann im Monopol verankert wäre und nur die Casinos-Austria Anbieter sein dürften.

    Laut Gesetzes-Entwurf soll Poker nur mehr in Turnierform, zum „bloßen Zeitvertreib" und bis maximal € 10,- pro Teilnehmer außerhalb von staatlichen Casinos gespielt werden. Einer der Vorreiter im Kampf um die Anerkennung von Poker als Geschicklichkeitsspiel war und ist „Concord Card Casino" Gründer Peter Zanoni. Er hat schon einige Rechtsstreitigkeiten hinter sich, immer wieder wurde in den letzten Jahren versucht das Pokerspiel in das Monopol zu integrieren – erfolglos. Auch jetzt will Zanoni diesen Entwurf nicht kommentarlos hinnehmen und will laut Tageszeitung „Die Presse" sogar bis zum EuGH.

    Am Freitag dann ein Dementi des Finanzministeriumssprechers Harald Waiglein über die APA (Austrian Press Agency): Das geplante Gesetz bringe in punkto Pokern - einem der Hauptanstoßpunkte - keine Veränderung zur bisherigen Gesetzeslag. Es sei bereits vor einigen Jahren vom Verfassungsgerichtshof ausjudiziert worden, dass das Kartenspiel ein Glücksspiel sei.

    Was aber heißt das konkret für den Poker-Konsumenten und Anbieter? Waigleins Aussage lässt keine konkreten Schlüsse zu, wie es mit dem österreichischen Poker weitergehen wird.

    Auch im „kleine Glücksspiel" (Automatenspiele) sollen einige Änderungen passieren. Das Stammkapital soll auf € 50 Millionen angehoben werden, Betriebe mit mehr als 50 Automaten müssen über eine bundesweite Konzession verfügen. Der Vorwurf der Bevorzugung wurde laut – Großkonzerne wie Novomatic würden bevorzugt werden. Das Finanzministerium weißt auch dies zurück, schließlich könne sich jedes EU- Unternehmen für eine Konzession bewerben und müsse nicht in Österreich ansässig sein. Erst bei Ausübung der Konzession müsse ein Sitz in Österreich nachgewiesen werden.

    Auch die „Kleinen" – also Gasthäuser mit Automaten -dürften laut Finanzministerium noch eine Schonfrist von bis zu 5 Jahren haben. Erst dann müsse das Gerät gegen jenes von einem lizenzierten Anbieter getauscht werden.

    Die Begutachtungsfrist für die Gesetzesnovelle endet mit 4.Dezember. Welche Punkte geändert wurden und an welchen festgehalten wird, das wird sich erst an diesem betreffenden Datum herausstellen. Bis dahin kann nur spekuliert werden.

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