Peter Zanoni, Besitzer des Concord Card Casinos, geht zum Verfassungsgericht.

WIEN. Coole Minen, feine Tricks, Spannung und die Hoffnung auf einen Royal Flush: Poker erlebt nicht erst seit dem James-Bond-Film „Casino Royale“ eine weltweite Renaissance. Für die in Österreich wie die Schwammerln aus dem Boden gewachsenen Poker-Kasinos – Schätzungen gehen von rund 100 Betreibern aus – droht mit der Novelle zum Glücksspielgesetz jedoch ein Totalverlust. Denn Poker wird definitiv als Glücksspiel verankert – und für dieses haben die Casinos Austria das Monopol in Form von zwölf Lizenzen für zwölf Spielbanken.


„Die Novelle ist das Aus für mein Unternehmen“, schlägt Peter Zanoni, Gründer und Mehrheitseigentümer des Concord Card Casinos, Alarm. Für Zanoni, der seit Gründung des Poker-Eldorados mit hunderten Anzeigen eingedeckt worden ist, die meist im Sand verliefen, geht es um die Existenz. „Ich habe inzwischen zehn Spielstätten und beschäftige 450 Leute“, sagt er im Gespräch mit der „Presse“. Pro Monat werden 1,1 Mio. Euro Bruttospielertrag (Einnahmen minus der Gewinnauszahlungen) erwirtschaftet.

Aber Zanoni geht es auch um die prinzipielle Definition. Für ihn ist Poker ein Geschicklichkeitsspiel, bei dem Können, Wissen, Gedächtnis und Kombinationsgabe entscheidend seien, zitiert er aus einem Gutachten, das er von den Juristen Heinz Mayer und Walter Schwartz erstellen hat lassen. Im Gesetz sind Geschicklichkeitsspiele vom Glücksspielmonopol ausgenommen. Außerdem waren bisher Spiele ausgenommen, an denen kein „Bankhalter“ (das Poker-Kasino) mitspielt.

In der geplanten Gesetzesreform, die bis 4.Dezember in Begutachtung ist, sind laut Zanoni alle diese Ausnahmen ersatzlos gestrichen.

Kartenspiele sind künftig laut §4 nur dann vom Glücksspielmonopol ausgenommen, wenn sie „in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib“ erfolgen und der Einsatz pro Teilnehmer und Turnier – genauso wie der Gewinn – zehn Euro nicht übersteigt. Monatlich darf höchstens eine Ausspielung „mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib“ durchgeführt werden.

Kampflos will Zanoni sein Geschäft aber nicht aufgeben. Er hat bereits die Wirtschaftskammer (Sektion Gastronomie und Freizeit) mobilisiert, die im Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme abgeben kann. Außerdem will er sich direkt an das Finanzministerium wenden.

Sollte das Gesetz wie geplant in Kraft treten, „dann gehe ich sicher zum Verfassungsgerichtshof“. Gleichzeitig will Zanoni auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) für Menschenrechte anrufen. In beiden Fällen geht es ihm um die Freiheit der Erwerbsausübung. Insofern – so auch das Gutachten von Mayer und Schwartz – sei die geplante Gesetzesnovelle verfassungswidrig.