25.05.2008

STUTTGART/KARLSRUHE. Baden-Württemberg will Poker-Turniere mit Geldeinsatz in Gaststätten und Spielhallen bald verbieten. Damit soll vor allem der Spielsucht von Minderjährigen vorgebeugt werden.
Wie ein Sprecher des für das Glücksspiel zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe mitteilte, solle ein entsprechender Erlass des Innenministeriums in wenigen Wochen geändert werden. Von da an werde das Veranstalten von Pokerspielen grundsätzlich auch verstärkt als Straftatbestand verfolgt. Dies gilt dann sowohl für Veranstalter als auch für Spieler. „Pokern ist ein Glücksspiel und es boomt. Wir müssen vor allem die Jugendlichen schützen, die sich verstärkt davon angezogen fühlen.“

Wie der Behördensprecher weiter mitteilte, will man mit dem Verbot den zunehmenden Poker-Veranstaltungen in Baden-Württemberg Paroli bieten. Es müsse sichergestellt werden, dass vor allem Minderjährige nicht über das Pokerspiel in die Spielsucht abgleiten. Auch andere Bundesländer prüfen, diesem Vorgehen zu folgen. In Sachsen gilt ein Verbot bereits seit Februar, in Rheinland-Pfalz seit kurzem. Mit dem Verbot setzt das Land den zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag über die dort geregelten Lotterien und Sportwetten hinaus auch beim Pokerspiel noch strenger um.

Ein bisher geltender Erlass stufte Poker-Veranstaltungen erst ab einer Teilnahmegebühr von 15 Euro als illegal ein. „Was darunter war, sind die nicht nachzuweisenden Kosten der Veranstalter.“ Im neuen Erlass soll die Grenze dann bei null Euro liegen. Dies bedeutet, dass Pokerturniere gegen Entgelt „grundsätzlich untersagt“ seien. „Wir werden die Ortspolizeibehörden beauftragen, diese Veranstaltungen verstärkt zu überwachen.“ Denn manche Veranstalter würden das Entgelt häufig als „Teilnehmergebühr, Startgeld, Unkostenbeitrag oder Gutscheingebühr“ tarnen. „In Zukunft werden wir das nicht mehr dulden.“

Eine Ausnahme bestehe nur für den konzessionierten Bereich von Spielbanken. Auch dieser unterliege jedoch den „engen Kontrollen“ der Behörden mit Blick auf Minderjährigenschutz und Suchtprävention. Nach Informationen des Regierungspräsidiums gab es allein in diesem Jahr bis zu 40 Pokerveranstaltungen in Baden-Württemberg, wie sie zukünftig nicht mehr möglich sein werden. „Die Dunkelziffer ist in diesem Bereich unbekannt, aber sicher hoch.“