Aufgrund eines Fehlers bei unserem externen Zahlungsverarbeiter wurden Überweisungen auf Spielkonten zum Teil nicht wie sonst üblich innerhalb kürzester Zeit von Ihrem PostFinance-Konto abgebucht, sondern erst mit Datum vom 8. Juni 2020. Betroffen sein können Überweisungen auf Ihr Spielkonto zwischen dem 17. März und Ende Mai 2020.
Diese späte Abbuchung hat bei einigen Kunden dazu geführt, dass das PostFinance-Konto heute einen Negativsaldo ausweist. Wir haben am letzten Dienstag von dem Vorgang erfahren und seither mit Hochdruck daran gearbeitet, die Umstände zu klären und Lösungen für Sie auszuarbeiten.
Unterdessen wissen wir, dass das Problem bei einem Software-Update unseres externen Zahlungsverarbeiters aufgetreten ist. Dieses ist unterdessen behoben. Wir bedauern diesen Vorfall in aller Form und bieten zusammen mit PostFinance zwei Lösungsansätze an, um allenfalls entstandene Unannehmlichkeiten zu lindern.
Einige von Ihnen haben bereits einen Mahnbrief von PostFinance betreffend ihres Negativsaldos erhalten. Weitere Schreiben verschickt PostFinance in den nächsten Tagen. Falls Sie sich in einer Ausnahmesituation befinden und ausserstande sind, den Saldo auszugleichen, bietet Ihnen PostFinance die Möglichkeit einer Abzahlungsvereinbarung an. Bitte melden Sie sich diesbezüglich direkt bei PostFinance. Die Abzahlung erfolgt für alle Betroffenen zinsfrei, also ohne weitere Kosten für Sie. Darüber wird Sie PostFinance in einem Schreiben informieren.
Jackpots.ch hat darüber hinaus entschieden, aus Kulanz diejenigen Spielverluste, die aus den nachbelasteten Einzahlungen zwischen dem 17. März und dem 10. Mai 2020 entstanden sind, vollständig zu vergüten und Ihrem Postfinance-Konto zu erstatten.
Dazu drei konkrete Beispiele:
Sie haben in genannter Zeitspanne beispielsweise CHF 1‘000 auf Ihr Spielkonto einbezahlt, ohne dass dieser Betrag dem PostFinance-Konto belastet wurde. Hatten Sie z.B. im erwähnten Zeitraum mit diesem Guthaben einen Spielverlust von CHF 300 zu verzeichnen, erstatten wir Ihnen diese CHF 300 aus Kulanz auf Ihr PostFinance-Konto zurück.
Sie hatten in der Zeit zwischen dem 17. März 2020 und dem 10. Mai 2020 zweimal CHF 1‘000 einbezahlt, wovon CHF 1’000 sofort und CHF 1’000 erst am 8. Juni 2020 belastet wurden. Angenommen, Sie haben in dieser Zeit CHF 100 verloren. In diesem Falle können wir keine Entschädigungen gewähren, weil dieser Spielverlust durch die korrekte Kontobuchung gedeckt ist.
Haben Sie bei Beispiel 2 hingegen CHF 1’700 verloren, werden Ihnen CHF 700 aus Kulanz rückvergütet – nämlich die Differenz zwischen den ordentlich abgebuchten Einzahlungen und dem tatsächlichen Verlust.
Spielverluste bis zu der Höhe von Einzahlungen, die ordentlich belastet wurden, können selbstverständlich nicht rückvergütet werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Kulanzzahlungen ausschliesslich für Überweisungen vornehmen können, die mit einer Verspätung von mehr als 30 Tagen auf Ihrem PostFinance-Konto belastet wurden. Spielverluste aufgrund von Abbuchungen, die im Rahmen einer üblichen Belastungsfrist von bis zu 30 Tagen erfolgten, wie sie z.B. auch bei Kreditkartenkäufen zum Alltag gehören, können wir nicht vergüten.
Falls Sie von dieser Thematik betroffen sind und eine Kulanzzahlung beanspruchen möchten, finden Sie unter dem folgenden Link alle weiterführenden Informationen und das Formular, welches Sie bitte bis Ende Juni 2020 für eine Kulanzzahlung ausfüllen: