Die französische Glücksspielaufsichtsbehörde Autorité Nationale des Jeux (ANJ) hat erklärt, dass sie die Verwendung des Bildes eines professionellen Athleten in der Glücksspielwerbung verbieten wird.
ANJ veröffentlichte kürzlich eine Reihe neuer Vorschriften zum Glücksspielsponsoring für Sportmannschaften. Dazu gab es auch einige unverbindliche Empfehlungen für französisches Glücksspielsponsoring, um „die Regulierung dieser Geschäftspraktiken zu stärken“, einschließlich eines Vorbildverbots.
Die neuen Regeln sind das Ergebnis einer im Sommer 2022 ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe. Zu den Vorschlägen gehört eine neue Regelung, die den Einsatz von Vorbildern in der Marketingkommunikation für Glücksspiele verbietet. Um zu beurteilen, ob ein Sportler Minderjährige ansprechen könnte, muss sich ANJ auf eine Reihe von Maßnahmen stützen.
Dazu gehört, wie positiv Kinder die Person sehen könnten, sowie die Zusammensetzung des Publikums eines Sportlers in den sozialen Medien. ANJ sagte, wenn die 13- bis 17-Jährigen 16% des Publikums ausmachen, werde der Sportler als bei Minderjährigen beliebt angesehen.
Die Regulierungsbehörde wird außerdem verlangen, dass Kinder vom Erhalt gezielter Produkte ausgeschlossen werden, welche die Marke eines Betreibers enthalten. Dazu können Stofftiere, Kinderspielzeug oder Figuren gehören. Auch die Teilnahme an kommerziellen Aktivitäten im Rahmen einer Glücksspielpartnerschaft ist Minderjährigen nicht gestattet.
Sportmannschaften und -betreiber sollen außerdem verpflichtet werden, auf allen Anzeigen am Spielfeldrand eine Warnmeldung anzubringen. Werbevideos mit Wetten sollen außerdem mit Warnhinweisen versehen werden.