28.03.2006
betandwin: Deutsches Bundesverfassungsgericht erklärt das deutsche Monopol für verfassungswidrig
Wien, 28. März 2006 - Die BETandWIN.com Interactive Entertainment AG begrüßt die heutige Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes. Das BVG ist ebenso wie der EuGH der Meinung, dass ein Monopol dann verfassungswidrig ist, wenn es nicht aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist. Wie das BVG in seiner heutigen Presseerklärung ausführt, ist das "in Bayern bestehende staatliche Wettmonopol für Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar, weil es in einer Art und Weise ausgestaltet ist, die eine effektive Suchtbekämpfung, die den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen könnte, nicht sicherstellt."
"Ein verfassungsmäßiger Zustand kann sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, die sicherstellt, dass es wirklich der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen. Will er an einem staatlichen Wettmonopol festhalten, muss er dieses konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten", argumentiert das Bundesverfassungsgericht in seiner Aussendung weiter.
Zu Recht wurde vom Bundesverfassungsgericht die in Deutschland sowie zahlreichen weiteren EU-Mitgliedsstaaten gängige Praxis, wonach einerseits mit der Begründung der Bekämpfung der Spielsucht das Monopol in Anspruch genommen wird, andererseits aber die staatlichen Lotteriegesellschaften ihr Angebot aggressiv bewerben, heftig kritisiert. Diese Aussagen des BVG sollten auch für die Europäische Kommission Anlass sein, seit längerem anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere EU-Mitgliedstaaten, die ebenfalls versuchen, den Zugang privater Anbieter zu verbieten, einzuleiten.
"Die Veranstaltung der Sportwette ODDSET verfolgt erkennbar auch fiskalische Zwecke. Vor allem aber ist der Vertrieb nicht aktiv an einer Bekämpfung der Suchtgefahren ausgerichtet. Das tatsächliche Erscheinungsbild entspricht vielmehr dem der wirtschaftlich effektiven Vermarktung einer grundsätzlich unbedenklichen Freizeitbeschäftigung. Dies zeigt eine breit angelegte Werbung, in der das Wetten als sozialadäquate, wenn nicht sogar positiv bewertete Unterhaltung dargestellt wird. Ebenso wenig sind die Vertriebswege für ODDSET auf eine Bekämpfung der Suchtgefahren angelegt."
Mit dem Auftrag an den Gesetzgeber, einen verfassungskonformen Zustand herzustellen, hat der deutsche Staat die Möglichkeit - unter Ausschöpfung volkswirtschaftlicher Potenziale und unter Berücksichtigung wichtiger Themen wie Sicherheit, Transparenz und Kontrolle - eine regulierte Wettbewerbssituation zu schaffen. Dies würde Deutschland gemeinsam mit Großbritannien und Malta zu einem der europäischen Vorreiter im verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Glücksspiel machen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat keine Auswirkungen