Das ungarische Parlament hat ein Online-Gaming-Gesetz eingeführt, welches den Markt für private Online-Betreiber öffnet und das derzeitige staatliche Monopol für Sportwetten beendet.

In der vorherigen Fassung der ungarischen Glücksspielgesetze aus dem Jahr 2014, durften landbasierte Casinobetreiber Online-Casino- und Pokerlizenzen beantragen, während Online-Sportwetten auf das staatliche Wettmonopol Szerencsejáték Zrt beschränkt waren.

Gemäß den neuen Vorschlägen, steht es Betreibern innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nun frei, Online-Glücksspielangebote im Land mit Genehmigung der ungarischen Glücksspielaufsichtsbehörde zu starten. Bisher gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der Genehmigungen, die ausgestellt werden können.

Allen Betreibern, die in den zehn Jahren vor ihrer Bewerbung iGaming in Europa ohne Lizenz angeboten haben, wird der Betrieb in Ungarn untersagt. Die Gesetzgebung erlaubt ebenso die Verwendung von Kreditkarten für Online-Einzahlungen, sofern sie mit einem autorisierten Zahlungsdienstleister verbunden sind.

Jeder Betreiber, welcher eine Lizenz erhalten möchte, muss außerdem über ein Stammkapital von mindestens 2,8 Millionen Euro verfügen. Die Lizenzgebühren belaufen sich auf 1,7 Millionen Euro. Die Betreiber sind außerdem verpflichtet, eine Mindestgarantie zu leisten, während der Steuersatz für die Betreiber noch festgelegt werden muss.

Gesetzesänderungen sollen einen höheren Spielerschutzstandard gewährleisten. In der Erkenntnis, dass ein wettbewerbsintensiverer Glücksspielmarkt exzessives Glücksspiel fördern könnte, sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Betreiber „in Übereinstimmung mit dem Grundsatz des verantwortungsbewussten Spielens und des Schutzes der Spieler“ einen Spielerschutzplan erstellt.

Der Gesetzestext erklärt: „In einem liberalisierten Online-Wettmarkt konkurrieren mehrere private Unternehmen miteinander, sodass die Gefahr besteht, übermäßiges Glücksspiel zu fördern, anstatt das Prinzip des verantwortungsbewussten Spielens zu maximieren.

Der Gesetzentwurf unterliegt nach seiner Übermittlung an die Europäische Kommission einer Stillhaltefrist, die bis zum 4. Mai läuft. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied 2017, dass die ungarischen Regeln für Online-Glücksspiele europäische Betreiber rechtswidrig vom Lizenzierungsverfahren ausschließen. Geklagt hatte damals die Marke Unibet der Kindred Group. Welche erklärte, internationale Betreiber seien nicht in der Lage gewesen, die ungarischen Bedingungen für die Online-Lizenzierung zu erfüllen.