Das Land Sachsen-Anhalt hat seine „Whitelist“ der lizenzierten Betreiber nach dem Vierten Glücksspielstaatsvertrag veröffentlicht. Doch ein Fakt erstaunt dabei: Auf der Liste stehen keine Lizenznehmer für Online-Slots, Tischspiele oder Poker.
Die Liste enthält eine Reihe von zugelassenen Lizenznehmern für Online-Sportwetten. Diese beziehen sich aber noch auf die dritte Fassung vom Glücksspielstaatsvertrag. Zu diesen 35 Lizenznehmern gehören die Marke Bwin von Entain, vier Tochtergesellschaften von Tipico, die Marke Cashpoint der Gauselmann Gruppe, Bet365 sowie Tipwin. Darüber hinaus Chilling Cheetah – Betreiber der Marke Chillybet – und Ruleo (Anbieter von Mybet.de).
Die Liste der zugelassenen Betreiber für Online-Slots, Online-Poker und Online-Tischspiele ist jedoch leer. Mit Inkrafttreten des Staatsvertrags (GlüNeuRStv) am 1. Juli dieses Jahres waren Online-Casinospiele im Markt zugelassen. Online-Tischspiele dürfen jedoch nur von Lotterien und landbasierten Casinos betrieben werden.
Der neue Vertrag war jedoch mit einer Reihe von Einschränkungen verbunden. Dies beinhaltet eine Ausgabenobergrenze von 1.000€ pro Monat und eine Einsatzobergrenze von 1€ pro Spin für Spielautomaten sowie eine Umsatzsteuer von 5,3 %.
Die Betreiber stehen vielen dieser Regeln sehr kritisch gegenüber. Der deutsche Sportwettenverband (DSWV) argumentierte, dass der Steuersatz "den Erfolg der neuen Glücksspielregulierung in Deutschland gefährden würde". Sowohl der DSWV als auch die European Gaming and Betting Association (EGBA) reichten bei der Europäischen Kommission formelle Beihilfebeschwerden ein.
Die deutsche Regierung gab nicht bekannt, wie viele Betreiber Lizenzen beantragt hatten.