Der ukrainische Gesetzgeber hat endlich den Gesetzentwurf zur Festlegung eines Steuersatzes für Glücksspiele verabschiedet. Fast ein ganzes Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Marktöffnung.
Der Gesetzentwurf legt einen Steuersatz von 10 % für alle Formen des Glücksspiels fest. Während Glücksspielgewinne von mehr als acht Monaten Mindestlohn (derzeit 48.000 UAH) als Einkommen besteuert werden.
Der Gesetzgeber stimmte zunächst einem „abgekürzten Verfahren“ für den Gesetzentwurf zu, welches es ermöglichen würde, ihn mit einer einzigen Stimme zu verabschieden. Frühere Versionen des Steuergesetzes hatten je nach Branche einen Satz von 10 bis 30 Prozent der Bruttoeinnahmen vorgeschlagen.