Die Auswertung der Daten erfolgt anbieterbezogen. Eine anbieterübergreifende Auswertung der vorliegenden Daten hätte eine Übermittlung sämtlicher Spieldaten eines Spielers ein-schließlich des Zeitpunkts, der Dauer, der Art der Spiele und der Einsätze des Spielers an eine zentrale Datenbank erfordert. Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der berührten Rechtsgüter, insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, und des Spiel-erschutzes wurde dabei einer anbieterbezogenen Lösung der Vorzug gegeben.