Die „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“ (USK) überwacht und stuft Spiele, Filme, Serien etc. mit Hilfe einer Altersempfehlung ein. Jetzt gab es ein Update in Bezug auf Videospiele mit Glücksspielinhalten. Unter „Aspekt der Wirkungsmacht“ kommen eben jene Gambling-Bestandteile hinzu. Kurioser Weise bleiben Lootboxen (Beuteboxen) weiterhin außen vor, sodass sie bei der Bewertung des Spiels nicht berücksichtigt werden.
Glücksspiele in dieser Form waren der USK schon länger bewusst, doch erst jetzt gab es die offizielle Aufnahme. Kinder und Jugendliche sollen vor diesen Inhalten geschützt werden, heißt es. Wobei es nur um Titel geht, welche „Glücksspielmechaniken klar im Fokus stehen“ haben. Zählt da bspw. ein GTA V dazu, welches in einer Erweiterung (DLC) ein ganzes Casino Resort implementiert hat?
Seitens der USK werden „Casino- und casino-ähnliche Apps“ aufgeführt. Mit dem Beispiel „Coin Master“. Die App basiert auf einem Spielautomaten und stellt diesen in den Fokus. Sie erhielt von einer Eignung „ab 0 Jahren“ nun die Einstufung „ab 16 Jahren“.
Wohingegen Spiele mit „glücksspielähnlichen Mechanismen und Ausgestaltungen“ keine gesonderte Bewertung erhalten. Im Fachdeutsch setzt der Spieler kein Echtgeld ein oder erhält keine geldwerten Gewinne. Letzteres schließt damit die Lootboxen aus. Andererseits möchte die USK auch alle Inhalte drum herum analysieren, um die Gefahr einer Affinität zum Glücksspiel besser einschätzen zu können. Gambling soll keinesfalls verharmlost werden oder eine Gewöhnung an Glücksspiele stattfinden.