Großbritannien steht kurz vor dem Brexit. Die Hoffnungen auf einen geregelten Ausstieg per Vertrag schwinden. Die Malta Gaming Authority (MGA) rechnet mit einem großen Einfluss auf die europäische Spielergemeinschaft und deren Plattformen. Deshalb hat die Regulierungsbehörde jetzt einen Leitfaden veröffentlicht, welcher den Umgang mit dem Brexit erleichtern soll.
Die MGA erklärte, dass sich ihre Brexit-Leitlinien ausschließlich auf Angelegenheiten innerhalb ihres aufsichtsrechtlichen Zuständigkeitsbereichs beziehen. Was andere Geschäftsbereiche betrifft, müssen sich die Anbieter ebenfalls informieren, aber eben woanders.
Den Lizenznehmern wird empfohlen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bestimmungen des Vereinigten Königreichs und der EU in Bezug auf Datenschutz, Einwanderung, Beschäftigung, Abgaben und Urheberrechte zu überprüfen.
In der dazugehörigen Mitteilung heißt es: „Der Inhalt dieses Leitfadens ist von besonderer Bedeutung für Unternehmen mit Sitz in Malta und Niederlassung im Vereinigten Königreich…“ Ebenso nimmt man Bezug auf „Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, die Dienstleistungen und Lieferungen innerhalb Maltas erbringen. Außerdem werden Übergangsmaßnahmen beschrieben, mit denen die Betreiber regulatorische Störungen vermeiden können.“
In ihrem Dokument hebt die MGA die behördlichen Bestimmungen 10 und 22 zu den Vorschriften für Glücksspielgenehmigungen als wichtige Leitlinien für ihre Interessengruppen hervor. Gemäß den Bestimmungen der Vorschrift #10 muss ein Lizenzinhaber eine Person oder Einrichtung sein, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen ist.
Die MGA bestätigt, dass britische Betreiber die Kriterien künftig nicht mehr erfüllen werden, da die britische Regierung beschlossen hat, die Einhaltung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Gewährleistung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs auszuschließen.
Die Behörde rät betroffenen Anbietern, eine „Lizenzübertragung“ an ein Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft vorzunehmen, das bzw. die die Anforderungen der „Spielgenehmigungsverordnung“ einhalten kann.
Darüber hinaus erfüllen etablierte britische Unternehmen nicht mehr die Bedingungen der Vorschrift 22. Sie besagt, dass nicht von MGA lizenzierte iGaming-Unternehmen Dienste in Malta betreiben dürfen, sofern sie Lizenzbestimmungen einhalten, die von einem EU- / EWR-Mitgliedstaat verwaltet werden.
Die Glücksspielbranche stellt eines von vielen Beispielen dar, wie chaotisch und gefährlich der Brexit für Unternehmen sein kann.
Zum Abschluss seines Updates bestätigt die MGA, dass der Brexit keine Auswirkungen auf Nebenaspekte im Zusammenhang mit digitalen Zahlungen haben sollte, die von britischen Behörden, Spielzertifikaten oder wesentlichen Geschäftskomponenten oder Niederlassungen in Großbritannien sanktioniert wurden.