In Großbritannien schon längst ein wichtiges Thema, nun auch in Deutschland auf dem Schirm vieler Politiker. Wie und wo für Online Glücksspiele geworben wird, sorgt für wachsende Bedenken seitens der Regierung. Insbesondere was Werbung in den sozialen Medien anbelangt, soll es ein schärferes Vorgehen geben.
Die vielleicht besten Beispiele liefert YouTube. Dort laden Spieler ihre Sitzungen hoch und kommentieren diese teilweise. Nebenbei fließen werbende Links zu den Online Casino Anbietern ein. Am bekanntesten, weil gerade in dafür die Kritik geraten, ist ein junger Mann namens „MontanaBlack“. Zwar spendet er einen Teil seiner Gewinne auch wieder an die Community, aber momentan darf er als Sündenbock herhalten.
Als sogenannter „Influencer“ wirft man ihm und anderen vor, sie würden illegale Glücksspiele bewerben. Dass die Regierung seit 2012 keine brauchbare Version ihres Glücksspielstaatsvertrags zustande bekommen hat, lässt man natürlich außen vor. Was jedoch richtig ist, bezieht sich auf die Zielgruppe der Influencer. Viele Kinder und Jugendliche kommen somit mit dem Glücksspiel in Kontakt.
Im deutschen Glücksspielrecht ist unter anderem ein Marketing-Verbot solcher Plattformen geregelt. Auch hagelt es mittlerweile Kritik von besorgten Eltern. Otto Wulferding, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Spielbankenverbandes DSbV, kommentierte es so:
„Es ist ein gutes Zeichen, dass Online-User es nicht akzeptieren, wenn ein YouTuber und Live-Streamer indirekt oder auch direkt für illegale Online-Casinos wirbt. Dies wiegt umso schwerer, wenn der Influencer entgegen dem Schein, selbst zu spielen, zusätzlich eine Abmachung mit dem Betreiber des in Deutschland nicht erlaubten Portals hat.“
Wulferding spricht sich für eine bessere Kontrolle der Internet-Angebote und deren Werbung aus. Damit vertritt er die Interessen der staatlichen Spielbanken in Deutschland. Diese beklagen seit Jahren, wie ihnen die virtuelle Konkurrenz immer mehr zu schaffen macht.
„So kann ein Influencer offenbar unbehelligt ein Online Casino bewerben. Dabei ist einerseits das Spiel selbst nach §285 StGB untersagt. Andererseits ist Werbung für unerlaubte Glücksspiele gemäß §5 des Glücksspielstaatsvertrags verboten“, so Wulferding.
Es liegt an der Regierung, hier endlich Licht ins Dunkel zu bringen. Am besten mit einer weitreichenden Regulierung, welche den Markt öffnet. Dazu verlor der Politiker allerdings keine Worte.