Die European Gaming and Betting Association (EGBA) hat ihre neueste Studie „Verbraucherschutz in der EU-Online-Glücksspielverordnung“ veröffentlicht. Aus dieser gehen erhebliche Missstände beim Schutz der Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten hervor.
Die Studie wurde von Dr. Margaret Carran von der City University London verfasst und zeigt einen ungleichmäßigen Markt für Online-Verbraucherschutz. Bei der Überprüfung der aktuellen Standards überwacht die EGBA, ob die wichtigsten Grundsätze der „Empfehlung 2014/478/EU der Europäischen Kommission“ in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurden. Dabei wurden folgende Bestimmungen berücksichtigt: Kundenidentifizierung, Schutz von Minderjährigen, Maßnahmen zur sozialen Verantwortung, bewährte Verfahren und Richtlinien sowie Lücken in den betrieblichen Rahmenbedingungen.
In seinem jüngsten Bericht heißt es, dass das von der Europäischen Kommission im Jahr 2014 verfolgte Ziel, „alle Online-Spieler in Europa zu schützen“, nicht erreicht wurde. Die Marktanforderungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Verbraucherschutz weichen dafür zu stark voneinander ab.
Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA, erläuterte: „Da das Online-Glücksspiel in Europa auf nationaler Ebene reguliert wird, variiert das Verbraucherschutzniveau für die Spieler je nach ihrem Wohnsitz.“ Er beschreibt die Ergebnisse als „völlig unzureichend für einen inhärent grenzenlosen digitalen Sektor.“
„Die Richtlinien haben sich als unzureichend erwiesen, und wir fordern die politischen Entscheidungsträger der EU auf zu handeln. Indem sie verbindliche Regeln einführen, um sicherzustellen, dass ein einheitlich hohes Verbraucherschutzniveau und Sicherheitsnetze für alle Online-Spieler in Europa gewährleistet sind.“
Die wichtigsten Ergebnisse der EGBA-Studie zeigen, dass seit 2014 nur Dänemark die Empfehlungen und Richtlinien vollständig umgesetzt hat. Bei der Verifizierung von Spielern verlangen derzeit 22 Mitgliedstaaten, dass die Identität der Kunden auf Antrag zur Eröffnung eines Online-Glücksspielkontos überprüft wird.
Zum Schutz Minderjähriger legen alle EU-Mitgliedstaaten, die Online-Glücksspiele anbieten, ein Mindestalter fest, während die 22 Staaten eine einheitliche Altersbegrenzung von 18 Jahren definieren. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass die Leitlinien in Bezug auf die Werbepraktiken ungleich sind. Nur 13 Mitgliedstaaten haben "keine Glücksspiele" für Minderjährige implementiert, wenn es um werbende Inhalte in verschiedenen Medien geht.
In seiner Zusammenfassung stellt die EGBA fest, dass die Europäische Kommission keine angemessene Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen für Online-Glücksspiele in den Mitgliedstaaten vorgelegt hat, die bis Januar 2017 verarbeitet werden sollte.
„Die Studie zeigt dieses Versäumnis der freiwilligen, unverbindlichen Art der Richtlinien und kommt zu dem Schluss, dass zwingende EU-Vorschriften erforderlich sind, um einen einheitlichen, hohen Verbraucherschutz für Online-Spieler in Europa zu gewährleisten“.
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