Um Geldwäsche besser beherrschen zu können, hat die EU ihre Geldwäscherichtlinie überarbeitet. Deren neuen Inhalte sind extrem komplex und Rechtswissenschaftler beschäftigen sich nun damit intensiv. Schon jetzt steht fest: Künftig können nahezu alle Transaktionen überwacht werden. Außerdem bedarf es einer langjährigen Speicherung der Daten.

Kurz vor Weihnachten verabschiedeten die EU-Gremien ein neues Werk, welches gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen soll. Juristen sehen es eher als ein Mittel zu fast vollständigen Überwachung aller Zahlungsvorgänge. Belege zu Transaktionen gilt es künftig fünf bis maximal zehn Jahre zu speichern.

Um gleich auf dem modernsten Stand zu sein, sind solche Belege nicht nur von Banken, Sparkassen und Steuerberatern zu sammeln. Auch Kryptobörsen müssen die Vorratsdatenspeicherung ernst nehmen. Bitcoin, Ethereum, Ripple, IOTA und andere Coins wären damit inbegriffen.

Im ersten Schritt sollen die Institute nun ihre Kunden vollständig identifizieren. Mit den umfassenden Nutzerdaten und Transaktionsdetails, könnte man detaillierte Kundenprofile erstellen. Einschließlich aller ihrer Käufer und Zahlungen an Dienstleister aller Art.

Um diese Datenflut sinnvoll zu verarbeiten, gibt es nun die Financial Intelligence Unit (FIU). Sie darf auch ohne richterliche Anordnung ein Auskunftsersuchen stellen, welchem die Anbieter zu gehorchen haben. Dem FIU fehlt dabei eine neutrale Aufsichtsstelle, so wie es bei der Polizei der Fall ist. Somit ließen sich die Daten nahezu unkontrolliert auswerten.

Wann genau diese Auskunftspflicht besteht, ist zudem ungewiss. Sie gilt für alle Straftaten mit einer Höchststrafe von über einem Jahr. Was auch schon relativ kleine Delikte betrifft. Allessamt Fakten welche vor dem Europäischen Gerichtshof hoffentlich nicht bestehen werden. Deren Rechtsprechung sollte den Datenschutz als stark gefährdet sehen.

Immerhin stellen so viele Informationen zu einer Person den massiven Eingriff in deren Privatsphäre dar. Wer sich in seinen Rechten verletzt fühlt, dem dürfte es schwer fallen Klarheit zu finden und gegen wen im Zweifelsfall geklagt werden müsse. Es bleibt zu hoffen, dass das Thema damit nicht schon als erledigt gilt. Es sollte zumindest eine Forderung nach konkreten Verwendungszwecken der gesammelten Daten erfolgen und natürlich deren Umsetzung.