Deutschlands bevölkerungsreichstes Bundesland hat das Ausschreibungsverfahren für Online-Tischspiele eröffnet. Der vierte Glücksspielstaatsvertrag (GlüNeuRStV) ermöglicht die Vergabe von Konzessionen für Nicht-Poker-Tischspiele.

Mit Inkrafttreten des GlüNeuRStV am 1. Juli wurden die Lizenzen für Slots und Pokerspiele zugelassen. Nicht-Poker-Tischspiele, sowohl über RNGs als auch mit Live-Übertragungen von Dealern, fallen nicht in der Weise unter den Vertrag, wie es bei Slots der Fall ist. Daher wird die Erlaubnis zum Anbieten von virtuellen Tischspielen durch die Gewährung von Konzessionen einzelner Staaten gehandhabt.

Nordrhein-Westfalen hat dafür jetzt das Bieterverfahren eröffnet, in dem bis zu fünf Tischspiellizenzen vergeben werden. Alle Genehmigungen sind 10 Jahre gültig. Bestehende Lizenzinhaber benötigen eine separate Lizenz, um Nicht-Poker-Tischspiele anzubieten. Sie dürfen maximal zwei Webseiten realisieren, von denen aus Live-Casino-Spiele übertragen werden können.