In einer Ankündigung wurde erklärt, dass die 32Red Plc von der Kindred Group übernommen wird. Das Unternehmen hat die Summe von 175,6 Millionen Pfund geboten. Für Kindred sei es wichtig schnell in regulierte zu expandieren und jene, welche demnächst legales Online Glücksspiel anbieten wollen. Der Deal findet kurz nach dem Rebranding der Unternehmensgruppe statt.
In Malta beheimatet, will man nun mehrere Marken aufbauen und erweitern, sodass die Kindred Group gleich auf mehreren Standbeinen steht. Es wird von der kompletten Übernahme gesprochen. Also das 32Red Online Casino, Poker, Sportwetten und die Bingomarken. Durch seine Lizenzen in Großbritannien, Italien und Gibraltar, erwartet Kindred eine perfekte Ergänzung zum bisherigen Portfolio an Glücksspielanbietern.
Vor allem UK ist interessant, weil die Briten als besonders passioniert gelten und dementsprechend bereit sind viel Geld auszugeben. Noch ist jedoch nicht bekannt, wann genau der Transfer stattfinden wird. Der Gesetzgeber muss erst den Deal prüfen und diesem zustimmen. Deshalb schwebt noch eine gewisse Unbekannte in der Luft, ob es tatsächlich zur Übernahme kommen wird.
Die Zusammenlegung von Unternehmen mit ähnlichen Interessen und Möglichkeiten, hat sich auf dem iGaming-Markt zu einem großen Trend entwickelt. Am stärksten ist dies unter Online Buchmachern zu bemerken. Viele Märkte gelten bereits als weitestgehend gesättigt und wenn ein neuer reguliert wird, sollte man sich als möglichst großes Unternehmen um eine Lizenz bewerben können.
Denn mittlerweile haben sich ein paar Global Player etabliert und gegen die wird es schwer sein, noch ein Stück vom Kuchen zu gewinnen. Gemeint sind damit die GVC Holdings (einschließlich bwin.party), sowie Ladbrokes Coral und Paddy Power Betfair. Sie konzentrieren sich vor allem auf den britischen Glücksspielmarkt. Er gilt als sehr streng reguliert, aber auch dementsprechend erfolgreich.
Zumal der britische Gesetzgeber eine neue Regulierung plant. Es geht dabei um die Freispiele, welche von vielen Anbietern offeriert werden. Sie sollen künftig als geldwerter Vorteil berechnet und dementsprechend versteuert werden. Da dies zum 1. August 2017 in Kraft treten soll, rechnen Analysten zuvor mit vielen Fusionsgesprächen innerhalb der Branche.