Die Europäische Kommission hat die Stillhaltefrist für das überarbeitete deutsche Glücksspielgesetz verlängert. Grund dafür ist eine Reihe von Bedenken, welche durch Interessenten geäußert wurden. Sie zweifeln den rechtlichen Rahmen an, so wie er in seiner aktuellen Form geplant ist.
Die Stillhaltefrist endet nun im September, nachdem Malta eine ausführliche, aber noch nicht veröffentlichte Erklärung zum Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) abgegeben hat. Im Sommer 2012 wollte der deutsche Gesetzgeber lediglich Sportwetten regulieren. Jetzt sollen Online Casinos und Online Poker die Chance auf Lizenzen erhalten. Weshalb ein deutlich umfassenderer Rechtsrahmen entstanden ist.
Zeitgleich befinden sich erhebliche Einschränkungen in den Entwürfen. Slots müssen in Casinos zum Beispiel separat angeboten werden. Der Deutsche Online Casinoverband (DOCV) hatte die vielen Kontrollen bemängelt. Sie würden die Attraktivität der Angebote deutlich verringern. Es gäbe keine Rechtfertigung dafür, virtuelle Spielautomaten von anderen Casinospielen zu trennen. Nutzer erwarten, dass diese in einem Online Casino zur Verfügung stehen.
Das Recht, Tischspiele anzubieten, soll vorerst nur staatlichen Lotterien angeboten werden. Woraus schnell ein Monopol für diese entstehen könnte. Private Anbieter sollen sich womöglich später um Lizenzen für diese bewerben können. Stattdessen fordert der DOCV eine Genehmigung für alle Casinospiele, ohne die vorgesehene Trennung.
Kritik gab es auch von der International Betting Integrity Association (IBIA). Sie richtet sich an die Beschränkungen der In-Play-Wetten. Es gäbe keine Hinweise, dass die Livewetten ein höheres Risiko für Spieler bergen. Auch der Verweis auf eine mögliche Wett- und Spielmanipulation ist unwahrscheinlich, weil sich dieser Betrug vorrangig in Asien abspielt. Schlimmstenfalls würden sich eben jene Manipulationen auf ausländische Anbieter ohne Lizenz umlagern.
Viele der der Europäischen Kommission vorgelegten Kommentare stellten die Gründe für das monatliche Ausgabenlimit von 1.000 EUR in Frage. Es bezieht sich auf alle Glücksspielprodukte insgesamt. Die IBIA stellte fest, dass es weder eine Rechtfertigung für die Obergrenze in der Gesetzgebung noch Beweise dafür gibt, dass dies die Schutzstandards für Spieler erhöhen würde.
Wir dürfen gespannt sein, ob sich der deutsche Gesetzgeber auf die Kritik einlässt oder weiter an seiner strengen Regulierung festhält.