Um den Glücksspielmarkt am 1. Juli 2021 wie geplant auf den Weg zu bringen, hat Deutschland der Europäischen Union die überarbeiteten Bedingungen vorgelegt. Es handelt sich dabei um den vierten Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV).
Trotz zahlreicher Überarbeitungen muss der Rahmen noch von den 16 Bundesländern ratifiziert werden. Die Zusammensetzung des Vertrags wird weiterhin von regionalen Abgeordneten im Bundestagsrat diskutiert. Mindestens 13 Bundesländer müssen ihn ratifizieren, damit er in geltendes Recht umgesetzt wird.
Sollte das Mandat ratifiziert werden, wird Deutschland seinen föderalen Rechtsrahmen für den Betrieb von Glücksspieldiensten bis zum 31. Dezember 2028 festlegen, bis die Länder den Vertrag überarbeiten oder ablehnen können.
Sollte alles nach Plan laufen, kommt auf die Glücksspielanbieter einiges zu. Sie müssen sich einer nationalen Sperrdatei anschließen und sicherstellen, dass ein Nutzer nicht mehr wie 1.000€ pro Monat einzahlen kann. Außerdem müssen die Buchmacher auf sogenannte In-Play-Wetten verzichten. Es bleibt fraglich, ob die lizensierten Anbieter unter den hohen Auflagen gegenüber dem Schwarzmarkt überhaut wettbewerbsfähig bleiben.