Seit dem Sommer 2012 will Deutschland Sportwetten regulieren, doch bis dato ist noch keine Lizenz vergeben worden. Inmitten dieses siebenjährigen Chaos drohte die EU-Kommission mehrfach mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Sie wünscht sich eine einheitliche Regierung unter den Mitgliedsstaaten. Diese rückt in weite Ferne, aber zumindest gehen viele Länder die Herausforderung an. Frankreich, Spanien und Dänemark sind nur einige Beispiele für eine bereits erfolgreiche Regulierung.
Deutschland eiert herum, verspricht Besserung und optimiert dann bestenfalls nur minimalinvasiv. Die EU-Kommission warf zwischendurch das Handtuch und zog sich zurück. Doch jetzt ist sie wieder da!
Am 30. Juli 2019 soll ein „Blauer Brief“ verschickt worden sein. Die Vorstufe zum Vertragsverletzungsverfahren. Im März hatten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer weitestgehend auf die Regulierung geeinigt. Dafür brauchte es den dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Dieser soll ab 2020 greifen und eine Übergangslösung darstellen. Denn Mitte 2021 läuft er schon wieder aus und dann wird komplett neu verhandelt.
Bis dahin will man nur wenige Stellschrauben justieren. Ein schwacher Trost, angesichts des etwa sieben Milliarden Euro schweren Sportwettenmarkts. In besagtem Brief wird nun kritisiert, dass die möglichen Lizenzen nur für 18 Monate gelten. Dies sei zu wenig, wenngleich dabei eine Verlängerung um drei Jahre in Aussicht gestellt wird.
Die Bundesländer betrachten es als wichtige Experimentierphase, um unbekannte Schwachstellen aufzudecken. Doch wie relevant ist eine Lizenz mit so kurzer Laufzeit? Unter Umständen bleiben die meisten Anbieter weiterhin in der Grauzone, weil der Aufwand in einem schlechten Verhältnis zum Nutzen steht. Zumal die Lizenzbedingungen alle Sportwettenangebote massiv einschränken. Jeder Spieler darf dann pro Monat höchstens 1.000 Euro wetten. Auf Live-Wetten müssten die Buchmacher fast komplett verzichten.
Es wird sich zeigen müssen, ob das federführende Land Hessen noch kurzfristig eine erneute Änderung erzwingt. „Die Stellungnahme enthält keine Gesichtspunkte, die Anlass geben könnten, an dem konkreten Inhalt des 3. Glücksspielstaatsvertrages etwas zu ändern“, erklärte ein Sprecher der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen.