EK verlängert Stillhaltepflicht für Deutschland
Die Europäische Kommission hat die Stillhaltefrist für das überarbeitete deutsche Glücksspielgesetz verlängert. Grund dafür ist eine Reihe von Bedenken, welche durch Interessenten geäußert wurden. Sie zweifeln den rechtlichen Rahmen an, so wie er in seiner aktuellen Form geplant ist.
Die Stillhaltefrist endet nun im September, nachdem Malta eine ausführliche, aber noch nicht veröffentlichte Erklärung zum Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) abgegeben hat. Im Sommer 2012 wollte der deutsche Gesetzgeber lediglich Sportwetten regulieren. Jetzt sollen Online Casinos und Online Poker die Chance auf Lizenzen erhalten. Weshalb ein deutlich umfassenderer Rechtsrahmen entstanden ist.
Zeitgleich befinden sich erhebliche Einschränkungen in den Entwürfen. Slots müssen in Casinos zum Beispiel separat angeboten werden. Der Deutsche Online Casinoverband (DOCV) hatte die vielen Kontrollen bemängelt. Sie würden die Attraktivität der Angebote deutlich verringern. Es gäbe keine Rechtfertigung dafür, virtuelle Spielautomaten von anderen Casinospielen zu trennen. Nutzer erwarten, dass diese in einem Online Casino zur Verfügung stehen.
Das Recht, Tischspiele anzubieten, soll vorerst nur staatlichen Lotterien angeboten werden. Woraus schnell ein Monopol für diese entstehen könnte. Private Anbieter sollen sich womöglich später um Lizenzen für diese bewerben können. Stattdessen fordert der DOCV eine Genehmigung für alle Casinospiele, ohne die vorgesehene Trennung.
Kritik gab es auch von der International Betting Integrity Association (IBIA). Sie richtet sich an die Beschränkungen der In-Play-Wetten. Es gäbe keine Hinweise, dass die Livewetten ein höheres Risiko für Spieler bergen. Auch der Verweis auf eine mögliche Wett- und Spielmanipulation ist unwahrscheinlich, weil sich dieser Betrug vorrangig in Asien abspielt. Schlimmstenfalls würden sich eben jene Manipulationen auf ausländische Anbieter ohne Lizenz umlagern.
Viele der der Europäischen Kommission vorgelegten Kommentare stellten die Gründe für das monatliche Ausgabenlimit von 1.000 EUR in Frage. Es bezieht sich auf alle Glücksspielprodukte insgesamt. Die IBIA stellte fest, dass es weder eine Rechtfertigung für die Obergrenze in der Gesetzgebung noch Beweise dafür gibt, dass dies die Schutzstandards für Spieler erhöhen würde.
Wir dürfen gespannt sein, ob sich der deutsche Gesetzgeber auf die Kritik einlässt oder weiter an seiner strengen Regulierung festhält.
Live-Karte über die Ratifizierung vom GlüStV 2021
Im kommenden Jahr soll der Glücksspielstaatsvertrag endlich in seine praktische Phase übergehen. Der Deutsche Sportwettenverband e.V. hat jetzt eine Live-Karte veröffentlicht. Auf dieser sind die 16 deutschen Bundesländer zu sehen. In der Grafik ist ersichtlich, wie weit die Ratifizierung in den einzelnen Ländern fortgeschritten ist.
Aktuell hat etwa die Hälfte von ihnen eine Meldung abgegeben. Im nächsten Schritt kommt es zur Analyse des Gesetzesentwurfs. Danach die 1. Lesung, gefolgt von der Ausschussberatung. Hoffentlich leuchten im Sommer 2021 dann alle Bundesländer in Lila auf. Dies würde das Inkrafttreten des Staatsvertrages bedeuten.
Dank dieser Online-Karte, können sich Spieler und Anbieter jederzeit über den aktuellen Stand informieren.
Bundesländer einigen sich auf Übergangsphase
Nach einigen Debatten haben sich die 16 Ministerpräsidenten doch noch einigen können. Anbieter von Casinospielen, Online Poker und Sportwetten erhalten eine Übergangsfrist. Bis nächstes Jahr der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüneuRStV) in Kraft tritt. Wichtig ist dabei, dass die Betreiber jetzt schon die Rahmenbedingungen einhalten. Der Stichtag wurde hierfür auf den 15. Oktober 2020 festgesetzt.
Bis zu diesem Datum müssen sie die im GlüNeuRStV festgelegten Richtlinien zum Schutz der Spieler und zur Suchtprävention einhalten. Zu diesem Zeitpunkt wird von den Betreibern auch erwartet, dass sie die Bestimmungen der Gesetzgebung von 2021 für jede Branche einhalten.
Dies bedeutet, dass die Betreiber bei Sportwetten die In-Play-Wettmärkte auf den nächsten Torschützen und das Endergebnis beschränken müssen, während für Online-Slots ein Limit von 1 € pro Spin-Einsatz gelten muss.
Online-Tischspiele wie Blackjack und Roulette sind in der Übergangszeit nicht gestattet. Diese Produkte müssen bereits getrennt von Online-Slots angeboten werden und die Staaten können ihren Lotterien ein Monopol gewähren.
Während für alle Spieler ein pauschales monatliches Ausgabenlimit von 1.000 Euro gilt, können Benutzer auch beantragen, dass dieses um 10.000 Euro erhöht wird. Dies ist nur zulässig, wenn für den Spieler ein maximaler Einsatzbetrag festgelegt ist und ein spezielles Verlustlimit festgelegt wurde. Es soll verhindern, dass Spieler mehr als 20% seiner maximalen Ausgaben verliert.
Jeder Betreiber kann auch einer kleinen Anzahl von Spielern eine Ausgabenobergrenze zwischen 10.000 und 30.000 Euro gewähren. Dies darf nur auf maximal 1% der insgesamt registrierten Spieler eines Betreibers angewendet werden. Dies setzt jedoch eine verbesserte Überwachung dieser Nutzer voraus.
Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen wird die vorübergehende Genehmigung entzogen und der Betreiber wird höchstwahrscheinlich ab Juli nächsten Jahres daran gehindert, eine Lizenz zu erhalten.
Brandenburg updated Glücksspielgesetz für 2021
Brandenburg hat seine Glücksspielbestimmungen mit dem geplanten neuen GlüNeuRStv in Einklang gebracht. Das Bundesland wird seine Gesetzgebung von 2007 nachbessern, um klarzustellen, dass Online-Casinospiele fortan erlaubt sind.
Außerdem gab es Änderungen bei Lotterien. Sportwetten und Spielhallen. In Zukunft sind private Lotterieverlosungen mit Tickets im Gesamtwert von weniger als 40.000 € möglich. Wettbüros und Spielhallen müssen mindestens 500 m voneinander entfernt sein.
Bei Spielautomaten wird die Grenze von 1€ pro Spin eingeführt und Tischspiele benötigen ein separates Angebot. Live-Sportwetten werden auf den Gewinner und den nächsten Torschützen beschränkt.
Für alle Spieler gilt ein pauschales monatliches Ausgabenlimit von 1.000€. Benutzer können jedoch beantragen, dass dieses Limit auf 10.000€ angehoben wird, wenn sie ein maximales Einsatz- und Verlustlimit festlegen.
Die neuen Regeln treten am 1. Juli 2020 in Kraft, nachdem das Drittstaatsabkommen des Landes abgelaufen ist. Anfang dieses Monats waren sich die 16 Ministerpräsidenten des Landes jedoch einig, dass den Betreibern eine Übergangsfrist gewährt wird. Sie müssen dazu die vorliegenden Rahmenbedingungen bis zum 15. Oktober 2020 erfüllen.
Damit der GlüNeuRStV in Kraft treten kann, muss er jedoch von 13 der 16 Bundesländer ratifiziert werden. Bislang gab es nur eine positive Nachricht aus Berlin.