4. GlüStV der Europäischen Union vorgelegt
Um den Glücksspielmarkt am 1. Juli 2021 wie geplant auf den Weg zu bringen, hat Deutschland der Europäischen Union die überarbeiteten Bedingungen vorgelegt. Es handelt sich dabei um den vierten Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV).
Trotz zahlreicher Überarbeitungen muss der Rahmen noch von den 16 Bundesländern ratifiziert werden. Die Zusammensetzung des Vertrags wird weiterhin von regionalen Abgeordneten im Bundestagsrat diskutiert. Mindestens 13 Bundesländer müssen ihn ratifizieren, damit er in geltendes Recht umgesetzt wird.
Sollte das Mandat ratifiziert werden, wird Deutschland seinen föderalen Rechtsrahmen für den Betrieb von Glücksspieldiensten bis zum 31. Dezember 2028 festlegen, bis die Länder den Vertrag überarbeiten oder ablehnen können.
Sollte alles nach Plan laufen, kommt auf die Glücksspielanbieter einiges zu. Sie müssen sich einer nationalen Sperrdatei anschließen und sicherstellen, dass ein Nutzer nicht mehr wie 1.000€ pro Monat einzahlen kann. Außerdem müssen die Buchmacher auf sogenannte In-Play-Wetten verzichten. Es bleibt fraglich, ob die lizensierten Anbieter unter den hohen Auflagen gegenüber dem Schwarzmarkt überhaut wettbewerbsfähig bleiben.
EU-Notifizierungsverfahren beginnt
Im Januar legte man den Vertragsentwurf für zur Neuregulierung des Glücksspiels in Deutschland vor. Am 12. März bestätigten diesen die Minister der Länder. Somit stehen die Rahmenbedingungen im Groben, damit Sportwetten und Online Casinos von privaten Unternehmen angeboten werden dürfen. Doch bis dahin gilt es noch einige Instanzen zu passieren.
In dieser Woche legte die Staatskanzlei von Nordrhein-Westfalen das Vertragswerk der Europäischen Kommission vor. Der geplante GlüStV 2021 muss dort geprüft und genehmigt werden. Wenngleich die Kommission von ihrem Wunsch nach einem einheitlichen Standard abgerückt ist, prüft sie weiterhin die angedachten Gesetzgebungen. Sie kann ggf. Änderungen einfordern, um die EU-Standards einzuhalten.
Sit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland eine Übergangsregelung. Daraus soll im Sommer 2021 die Möglichkeit entwachsen, entsprechende Lizenzen zu erhalten. Dazu müssen mindestens 13 Bundesländer bis Ende März nächsten Jahres die Ratifizierung vornehmen.
Hierbei muss das Land Sachsen-Anhalt definitiv zustimmen. Ansonsten scheitert das Verfahren. Denn in diesem Bundesland wird die neue Glücksspielaufsicht eingerichtet. Diese überwacht fortan alle Lizenznehmer.
Eine Grundvoraussetzung für die Zustimmung der EU-Kommission ist, dass der Vertragsinhalt mit den Richtlinien dieser einhergeht. Bereits in 2014 beschloss die EU ihre Grundsätze, wie eine Gesetzgebung Online Glücksspiele gestalten sollte. Im Fokus stehen dabei der Schutz von Minderjährigen und Spielern. Diese habe man berücksichtigt, heißt es bei der Staatskanzlei von NRW.
Vorgehen gegen illegale Casinos umstritten
Bis dato versuchten die Bundesländern vereinzelt gegen nicht lizensierte Glücksspielanbieter im Netz vorzugehen. Am effektivsten scheint es dabei, deren Zahlungspartner in die Mangel zu nehmen. Weil sich jedoch im kommenden Jahr Anbieter auf entsprechende Genehmigungen bewerben können sollen, könnte dieser Ansatz kontraproduktiv sein. Darüber herrscht zwischen den Ländern große Uneinigkeit.
Hessen, welches federführend bei der Regulierung durch den Glücksspielstaatsvertrag ist, möchte die Online Casinos nicht mehr behelligen. Ähnlich sieht es Sachsen. Wer keine Lizenz aus Deutschland besitzt, soll vorerst keine Verfolgung erleiden. Viele andere Bundesländer bestehen darauf, geltendes Recht umzusetzen.
Doch mit hoher Wahrscheinlichkeit erhalten eben diese verfolgten Anbieter nächstes Jahr ihre Genehmigung. Warum also jetzt Jagd auf sie machen?
Spannend wird es hierbei bzgl. der Argumentation mit einer Lizenz aus Malta. Der Bundesgerichtshof entschied im Februar 2020, dass diese für Deutschland nicht zulässig sei. Unternehmen müssten hierzulande eine Lizenz erwerben. Was derzeit nur in Schleswig-Holstein möglich ist.
Unterdessen geht das niedersächsische Innenministerium gegen die Zahlungsdienstleister vor. Es begann mit PayPal, gefolgt von der Kreditkartengesellschaft VISA. Hessen und Sachsen haben mit ihrem Vorstoß gerade jetzt für Zündstoff gesorgt.
„Formal dürfen Zahlungsdienstleister dies nicht. Hessen setzt sich aber im Hinblick auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag für die Schaffung eines Überleitungsverfahrens mit einer Duldung des Angebotes ein“, erklärte das hessische Innenministerium.
Nun fühlen sich die Bundesländer gespalten. Laut dem NDR, sollen sieben von ihnen die Unterbindung nicht genehmigter Angebote im WWW weiterhin befürworten. Sie argumentieren damit, dass die Webseiten im kommenden Jahr nicht automatisch ihre Genehmigung erhalten werden. Von den restlichen Bundesländern fehlen bislang klare Stellungnahmen.
Spannend wird es ohnehin. Schon allein wegen der noch zu planenden Vorgehensweise. Mit der Regulierung würden viele Online Casinos aus der Grauzone in die Illegalität abdriften. Von einer Duldung bis hin zum Verbot, ist dabei alles möglich.
Zuletzt war auch Klarna in einen Fall verwickelt. Ein Spieler konnte mit mehreren Einzahlungen einige zehntausend Euro transferieren. In ein nicht genehmigtes Online Casino.
Saarlands SPD stellt sich gegen regulierte Online Casinos
Im nächsten Sommer wollen die Bundesländer einen neuen Glücksspielstaatsvertrag auf die Beine stellen. Dieses Mal soll es mit lizensierten Sportwettenangeboten klappen. Außerdem will man den Weg für regulierte Online Casinos frei machen. Doch genau dies stößt einigen Länder bzw. Parteien sauer auf. Nun meldete sich auch die SPD-Landtagsfraktion vom Saarland zu Wort. Sie hält nichts vom neuen Staatvertrag. Sie befürchtet, dass der Spielerschutz unter diesem leidet. Dabei ist genau dieser Punkt einer der wichtigsten Bestandteile des neuen gesetzlichen Rahmenwerks.
Aus der Stellungnahme sind folgende Punkte besonders interessant:
- Das anvisierte Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat erachtet die SPD als viel zu hoch!
- Die saarländische Regierung ist seit Jahren um ein Ausdünnen der Spielhallen-Angebote bemüht. Wenn jetzt Online Casinos Lizenzen erhalten, würde sich das Problem ins Internet verlagern.
- Generell wird der Spielerschutz bemängelt, da er online deutlich schwerer umzusetzen sei, heißt es.
„Glücksspiel muss durch den Staat restriktiv reguliert werden,“ erklärte Jonas Scheunig, Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion im Saarland. Ebenso betonte er, dass Lotto-Spieler im Saarland von den Abgaben für Sport, Kultur und Soziales wüssten, welche durch ihre Einsätze entstehen. Da stellt sich die Frage, wie viele Lotto-Spieler davon wirklich Kenntnis nehmen bzw. ob dies ein Beweggrund ist?
Bei privaten Anbietern sind solche Abgaben derzeit wohl nicht vorgesehen. Was sich aber durchaus noch in den Glücksspielstaatsvertrag aufnehmen ließe.
Interessanter Weise müssen diesem neuen Gesetzeswerk nur 13 von 16 Bundesländer zustimmen. Enthaltungen oder Ablehnungen solcher Entwürfe sind ansonsten nicht zulässig, in diesem Fall aber schon. Wer dem Staatsvertrag widerspricht, ist von diesem befreit, muss aber eigene Rahmenbedingungen aufstellen.
Dies könnte zu einer Zersplitterung der Bundesländer führen. So plant auch die SPD-Landtagesfraktion in Sachsen-Anhalt eine Ablehnung des Vertrages. Ausgerechnet jenes Bundesland wurde aber als Standort für die zentrale Glücksspielbehörde auserkoren. Bis Mitte nächsten Jahres haben die Bundesländer noch Zeit. Dann muss die Ratifizierung erfolgt sein.
Debatte um Übergangsregelung ist entfacht
Mitte 2021 soll der neue Glücksspielstaatsvertrag starten. Während über die Regulierung von Sportwetten alles geklärt zu sein scheint, entfacht sich nun eine Diskussion über die Online Casinos. Einerseits sollen sie eine weiche Übergangsregulierung erhalten, um die Anbieter nicht zu verschrecken. Suchtexperten halten dies andererseits für keine gute Idee.
Ab kommenden Juli ist es endlich soweit - zumindest in der Theorie. Was im Sommer 2012 kläglich scheiterte, will man nun besser machen. Über das Regelwerk wurde lange debattiert. Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist aber noch lange nicht ratifiziert. Was Spielraum für Debatten gibt und an denen soll es nicht mangeln.
Eine Arbeitsgruppe der zuständigen Staatskanzleien plädiert dafür, die bislang nicht lizensierten Anbieter zu verschonen. Hier und da soll ein Auge zugedrückt werden, sofern die Online Casinos schon jetzt Nutzer ohne Genehmigung in Deutschland ansprechen. Oder lediglich auf ihre Lizenz in Schleswig-Holstein verweisen, welche aber nur dort gilt.
So steht es in der Beschlussvorlage, welche von Staatskanzleien aus fünf Bundesländern arbeitet wurde. Sportwettenangebote erhalten schon diese Duldung in einem gewissen Rahmen. Niedersachsen und Hamburg sehen es nicht ein und wollen gegen alle illegalen Glücksspielanbieter vorgehen. Ganz gleich, ob nun in weniger als einem Jahr der neue Staatsvertrag in Kraft tritt.
Hessen war ursprünglich mit der Mammutaufgabe vertraut und macht sich für eine weiche Übergangsregelung stark. Problematisch ist dabei, dass viele Plattformen für Sportwetten auch Casinospiele anbieten. Für manche Bundesländer gelten solche Unternehmen als vorbelastet. Weshalb sie kommendes Jahr keinen Anspruch auf eine Lizenz haben sollen.
Vielleicht orientiert man sich hier an den Niederlanden, welche zu Beginn ihrer Regulierung eine schwarze Liste einführte. Damals mussten sich die Anbieter schnell vom Markt zurückziehen. Nur um dann später eine Chance zu haben, genehmigt zu werden.
Je länger die Diskussionen andauern, desto mehr scheinen die Bundesländer auseinander zu driften. Hamburg möchte am liebsten alle Online Casinos verbieten. Weil andere Länder aber deutlich offener sind, braucht es einen gut durchdachten Kompromiss. Nur ist bislang völlig unklar, wie dieser aussehen soll?
Duldung schon für 1. Oktober 2020 geplant
Wenn es nach den vier Bundesländern Hamburg, Bayern, NRW und Berlin geht, käme es bereits ab Oktober zur Duldung virtueller Glücksspielangebote. Gemeint sind damit Online Casinos und digitale Pokerräume. Die genannten Länder haben sich für einen Umlaufbeschluss zusammengetan. Theoretisch könnte die Duldung ab dem 01.10.2020 gelten. Bis dann im nächsten Jahr der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Kraft tritt.
Somit wären die aktuell noch für illegal erklärten Angebote fein raus. Für sie würde eine Art Schonfrist gelten, um potentielle Lizenznehmer nicht zu verschrecken. Ob das allerdings klappt, ist fraglich.
Aktuell läuft noch das Verfahren zur Notifizierung der Europäischen Kommission. Solange die Frist nicht verstrichen ist, sollten solche Entscheidungen keine Anwendung finden. Zweifler sehen mehrere Verstöße gegen das Unionsrecht und rechnen dem Verfahren keine guten Chancen zu.
Viele Fragen zur neuen Glücksspielbehörde
Parallel dazu geht es um die Einrichtung der neuen Glücksspielbehörde. Sie soll einen Standort in Sachsen-Anhalt bekommen. Wo genau, das gilt es noch zu klären. Darüber hinaus bestehen viele weitere Fragen. Bspw. aus welchen Mitteln diese neue Behörde finanziert werden soll?
Es kursiert eine Annahme, dass hier 110 Mitarbeiter eine Anstellung finden sollen. Ob diese aus Sachsen-Anhalt stammen werden oder es eine bundesweite Ausschreibung gibt, weiß niemand. Ebenso wenig ist klar, welche Aufgaben konkret auf die neue Behörde zukommen. Die Aufsicht der Anbieter im Internet, so viel steht fest. Doch vergibt die Glücksspielbehörde nur Lizenzen oder straft sie auch illegale Anbieter ab?
Die noch zu klärende Finanzierung muss einen wichtigen Aspekt mit aufnehmen. Will sich die Regierung ein Gebäude anmieten oder gänzlich neu bauen? Letzteres wäre wohl bis nächsten Sommer wohl kaum zu schaffen.
Der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt möchte die finanziellen Risiken schnellstmöglich geklärt haben. SPD-Landtagsabgeordneter Rüdiger Erben sieht die Behörde insgesamt kritisch. Gegenüber dem MDR erklärte er: „Ich glaube, das ist kein Thema, das man nun als großen Erfolg verkaufen kann. Das ist eine Behörde, die letztendlich das legalisieren soll, was man an illegalem Tun nicht in den Griff bekommen hat.“