Werbeverbot mit Prominenten & Änderungen für landbasiertes Glücksspiel
Der am Donnerstag von den Ministerpräsidenten unterzeichnete Glücksspielstaatsvertrag zieht große Kreise. So ist in Paragraph 5, Artikel 3 ein gewisses Werbeverbot definiert. In Zukunft dürfen keine Prominenten und Funktionäre mehr für Glücksspielangebote werben. Partnerschaften mit Oliver Kahn, Reiner Calmund oder anderen Prominenten Sportgrößen gehören damit der Vergangenheit an.
Zwar sind Online Casinos und Online Poker ab Mitte 2021 erlaubt, aber der geneigte Nutzer wird davon nicht viel mitbekommen. Eventuell gilt das Werbeverbot aber auch nur für Sportwetten, wegen dem direkten Bezug zu Sportereignissen.
Interessant ist dabei die Formulierung, dass keine Werbung im Rundfunk sowie Internet erfolgen darf. Wie sollen Betreiber von Webseiten dies technisch umsetzen? Das WWW kennt keine Sperrzeiten.
Während die zentrale Sperrdatei für Spieler von Beginn an ernst genommen wurde, hofften viele beim 1.000-Euro-Limit auf einen schlechten Scherz. Doch auch dies tritt tatsächlich so in Kraft. Pro Monat darf ein Nutzer nicht mehr wie 1.000 Euro einzahlen. Diese Regel gilt plattformübergreifend. Dafür sei eine weitreichende Überwachung der Spieler notwendig. Datenschützer schlagen Alarm und könnte diese Auflage vielleicht noch streichen bzw. abmildern.
Für Spielhallen schafft der Gesetzgeber konkretere Rahmenbedingungen. Die aufgestellten Qualitätskriterien sehen Schulungen sowie Zertifizierungen für Mitarbeiter vor. Wer seine Mitarbeiter an diesen erfolgreich teilnehmen lässt, darf womöglich größere bzw. mehrere Spielhallen mit einer Genehmigung betreiben.
Allerdings deklariert der neue Staatsvertrag ein klares Trennungsgebot von verschiedenen Glücksspielarten. In Spielhallen ist es demnach nicht mehr erlaubt, zeitgleich Sportwetten oder Lottoscheine anzunehmen. Hier befürchten die Betreiber, dass ihre Einrichtungen an Attraktivität verlieren.
GlüStV hängt in der Schwebe, aber es geht trotzdem weiter
Was im Sommer 2012 nicht gelang, soll nun bald funktionieren: Der Glücksspielstaatsvertrag. Doch das Verwaltungsgericht Darmstadt hat das Verfahren zur Lizenzvergabe vorerst gestoppt. So schien es am 1. April 2020 zumindest. Das zuständige Regierungspräsidium erklärte, dass man trotzdem weiter machen werde. Die bisher eingereichten Anträge auf eine Sportwetten-Lizenz sein davon nicht betroffen. Ggf. müssten die Antragssteller später nur weitere Dokumente einreichen.
Das VG Darmstadt hat dabei zum Großteil bekannte Probleme an den Pranger gestellt. Es sieht weiterhin eine mangelnde Transparenz im Verfahren sowie eine mögliche Diskriminierung bestimmter Anbieter.