Glücksspielstaatsvertrag tritt am 1. Juli 2021 in Kraft
Der GlüNeuRStV wurde vom Landtag in Sachsen-Anhalt ratifiziert und ebnet somit Weg für die Umsetzung ab dem 1. Juli 2021. Die Genehmigung von Sachsen-Anhalt war für die Umsetzung des GlüNeuRStV von entscheidender Bedeutung. Zwar hatten bereits 13 der 16 Länder unterzeichnet, aber in Sachsen-Anhalt soll die neue Regulierungsbehörde für Glücksspiel entstehen. Als Standort hat man die Stadt Halle (Saale) auserkoren.
Die Arbeiten zur Einrichtung dieses Gremiums sind im Gange. Bis Ende 2022 soll die Behörde vollständig einsatzbereit sein. Sachsen-Anhalt ist somit die 15. Stimme, welche dem neuen Staatsvertrag grünes Licht erteilt. Lediglich Nordrhein-Westfalen steht noch aus, aber formal betrachtet, ist alles erledigt.
DSWV-Präsident Mathias Dahms sagte über die Ratifizierung von Sachsen Anhalt: „Dies ist der Beginn eines neuen Zeitalters der Glücksspielregulierung in Deutschland. Nach Sportwetten regulieren die Bundesländer jetzt zu Recht mehr Online-Spiele, um die Marktaktivität endgültig zu kontrollieren.“
Der GlüNeuRStV, der Online-Poker und Slots für alle berechtigten Betreiber legalisiert und eine begrenzte Auswahl an Tischspielen vorsieht, wurde bereits im März 2020 von den deutschen Staatsoberhäuptern genehmigt. Anschließend legte man das Papier der Europäischen Kommission vor.
Die Betreiber innerhalb Deutschlands erhielten ab Oktober 2020 eine Übergangsfrist, um die neuen Vorschriften einzuhalten. Nebenbei bemerkte man eine Massenmigration von Spielern zu nicht lizenzierten Websites sowie einen Umsatzrückgang von 75%. Ein Resultat der in 2020 untersagten Sportveranstaltungen und temporären Schließungen von Wettbüros.
Sportwetten, die durch den Glücksspielstaatsvertrag 2012 legalisiert wurden, haben in Teilen des Landes bereits Gestalt angenommen. GVC, Gauselmann, Tipwin und andere wurden schon vom Darmstädter Regionalrat lizensiert.
Nach der Umsetzung des GlüNeuRStV sind die Staaten verpflichtet, ihre Bedingungen bis zum 31. Dezember 2028 einzuhalten. Nach diesem Datum haben die Staaten die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, sofern sie ein Jahr im Voraus kündigen. Dabei haben sich nicht alle Aspekte der Gesetzgebung als beliebt erwiesen.
Umsätze aus Slots und Pokerspielen müssen pauschal 5,3% als Steuer berappen. An den Spielautomaten darf pro Drehung maximal 1€ ausgegeben werden. Gefolgt von einer Fünf-Sekunden-Pause. Besser gesagt, soll der Spin fünf Sekunden andauern, um das Tempo raus zu nehmen. Tischspiele werden getrennt angeboten, und die Option, Lotterien ein Monopol für das Produkt zu gewähren, liegt im Ermessen der einzelnen Staaten.
Dahms fügte hinzu: „Der neue staatliche Glücksspielvertrag ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen Regulierung, aber es gibt auch Raum für Verbesserungen: Wir betrachten die staatlichen Datenbanken für die vollständige Überwachung aller Verbraucher aus datenschutzrechtlicher Sicht als äußerst fragwürdig.“
Nordrhein-Westfalen hat ebenfalls unterzeichnet
Theoretisch wäre nur die Zustimmung von 13 der 16 Bundesländer nötig gewesen. Nun sind alle 16 Stimmen komplett, denn der Landtag von NRW hat ebenfalls grünes Licht gegeben. CDU, FDP und AFP stimmten dafür. Die SPD dagegen, während sich die Grünen enthielten.
Über die anschließenden Aussagen von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) kann dagegen debattiert werden. Er sprach angemessenen Rahmenbedingungen für das „in der Realität existente, nachgefragte Glücksspiel“. Eine Überregulierung sehe eher nicht und die Gefahr des Schwarzmarktes ist für ihn somit abgewendet. Weil beide Seiten, strikte Gegner und Befürworter von Online-Glücksspielen, gleichermaßen Kritik äußerten, bestätigt ihn in seiner Meinung. Somit sei der Glücksspielstaatsvertrag gut ausbalanciert.
EGBA hält deutsche Glücksspiel-Umsatzsteuer für rechtswidrig
In der vierten Auflage des deutschen Glücksspielstaatsvertrags ist eine pauschale Umsatzsteuer-Abgabe von 5,3% vorgesehen. Die European Gaming and Betting Association (EGBA) argumentiert, dass diese extra Besteuerung die Spieler zu nicht lizensierten Anbietern treiben wird. Noch viel schlimmer, denn laut der EGBA verstößt diese Umsatzsteuer gegen geltendes EU-Recht.
Zu diesem Zeitpunkt haben zwar schon alle 16 Bundesländer unterschrieben, aber die Steuersätze gelten als noch verhandelbar. Die benannten 5,3% gelten als Vorschlag und sollen für Online-Spielautomaten und Poker gelten.
Der Branchenverband argumentierte, dass die Steuer dazu führen würde, dass das Hauptziel des Vertrags nicht erreicht wird: Die Akteure auf den regulierten Markt zu bringen. EGBA zitierte kürzlich einen Bericht von Goldmedia im Namen von Entain, Flutter Entertainment und der Novomatic-Tochter Greentube, wonach 49% der Spieler nicht lizenzierte Websites nutzen würden.
„Spielern außerhalb des regulierten Marktes würde der Schutz des deutschen Verbraucherrechts entzogen. Was die vorgeschlagene Steuer mit dem Hauptziel der neuen Online-Glücksspielverordnung des Landes unvereinbar macht", hieß es.
Darüber hinaus würde der Steuersatz gegen europäisches Recht verstoßen, indem er dem landgestützten Sektor einen Vorteil gegenüber dem Online-Sektor biete.
Nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen kann ein Mitgliedstaat „bestimmten Unternehmen oder Branchen oder Unternehmen in bestimmten Regionen“ keinen Vorteil gewähren, welcher den Handel durch Interventionen wie Steuersätze beeinträchtigt. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen von diesem Gesetz.
„Die vorgeschlagene Steuermaßnahme ist strafbar und würde beispielsweise in Bayern dazu führen, dass Online-Poker und Slots vier- bis fünfmal höher besteuert werden als die landgestützten Casinos im Einzelhandel und 15-mal höher als die Slots in landgestützten Spielhallen ," erklärte die EGBA.
„Die EGBA glaubt, dass dies eine illegale staatliche Beihilfe nach EU-Recht darstellen würde.“
Umsatzsteuervorschlag liegt nun den Bundestagsausschüssen vor
Die umstrittene Umsatzsteuer für virtuelle Slot Machines und Pokerangebote hat ihren nächsten Schritt geschafft. Jetzt liegt der Vorschlag den Ausschüssen für Finanzen, Recht, Verbraucherschutz und Sport im Bundestag vor. Der Gesetzentwurf sieht eine zusätzliche Abgabe von 5,3% vor.
Der Gesetzentwurf legt die Steuerstruktur für Online-Slots und Poker im Rahmen des neuen Glücksspielneuregulierungsstaatsvetrag fest. Es wurde vom Bundesrat, der Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene, ausgearbeitet und muss vor seiner Umsetzung vom Bundestag genehmigt werden.
Der Vorschlag für eine Umsatzsteuer von 5,3% sowohl für Slots als auch für Poker hat sich jedoch als kontrovers erwiesen. Für die betroffenen Glücksspielbranchen werde Deutschland damit absolut unattraktiv, so der logische Schluss.
Kritik kommt aus mehreren Quellen. Im Januar, als der Bundesrat noch über eine Steuer von 8% auf den Slot-Umsatz nachdachte, warnte ein Bericht des führenden Ökonomen Dr. Justus Haucap und des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE). Dort war man der Ansicht, dass eben diese Steuer die gesamte Regulierung zum Scheitern bringen könnte.
Derzeit können Betreiber Online-Casinospiele in Deutschland über ein Übergangssystem vor Inkrafttreten des Vertrags anbieten. Jedoch nur, wenn sie die Bestimmungen des neuen Vertrags bereits jetzt einhalten. Diese Einschränkungen haben sich bereits auf das Endergebnis der Betreiber ausgewirkt.
Betclic Everest (Betreiber von Bet-at-Home) sagte, dass die Übergangsphase der Hauptgrund dafür sei, dass der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 5,5% zurückging. Bei LeoVegas soll es sogar einen Umsatzrückgang von 55,7% für deutschen Raum gegeben haben.
Die Termine für die Anhörungen zum Gesetzentwurf in diesen Ausschüssen wurden noch nicht bekannt gegeben.
Finanzausschuss im Bundestag billigt Umsatzsteuergesetz
Der Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat einen umstrittenen Gesetzentwurf verabschiedet. Dieser verankert im neuen Glücksspielstaatsvertrag eine iGaming-Umsatzsteuer von 5,3%. Nun kommt der Entwurf zur zweiten und dritten Lesung. Spätestens am 24. Juni soll es dann zur Abstimmung kommen.
Als Reaktion auf die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs sagte ein Sprecher des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV) dem iGB, dass die Abstimmung im ganzen Haus jedoch eine „Formalität“ sein solle.
Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte: „Mit dem heutigen Gesetz haben wir eine deutschlandweit einheitliche Regelung zur Besteuerung von Online-Glücksspielen wie virtuellen Automatenspielen und Online-Poker verabschiedet“.
Die digitale Umsatzsteuer gilt auch für Rennwetten, Sportwetten, öffentliche Lotterien und Ziehungen. Für die Besteuerung ist dabei der eingesetzte Betrag entscheidend. Tillmann fügte hinzu, dass die Steuer sowohl für nicht lizenzierte als auch für lizenzierte Spiele gelten soll!
„Auch wenn ein Glücksspiel illegal betrieben wird, zum Beispiel weil keine Konzession vorliegt, findet eine Besteuerung statt“, erklärte sie. Während die Abstimmung im Plenum wahrscheinlich kein großes Hindernis darstellt, könnte das Steuergesetz dennoch durch eine rechtliche Anfechtung aufgehalten werden.
Die European Gaming and Betting Association (EGBA) reichte im Mai eine Beschwerde bei der EU ein. Mit dem Vorwurf, dass diese zusätzliche Umsatzsteuer die Online-Anbieter „bestrafen“ und landbasierte Angebote begünstigen würde.
In ihrer Beschwerde zitierte die EGBA eine Studie von Enttain, Flutter und Greentube. Die davor warnte, dass 49 % der Spieler aufgrund der Umsatzsteuer auf nicht lizenzierte Betreiber zurückgreifen werden. Der Gesetzentwurf wurde dann Anfang dieses Monats vom DVSW angefochten, der behauptete, dass die iGaming-Steuersätze landgestützten Betreibern einen Vorteil gegenüber Online bieten könnten.
Bundestag stimmt 5,3%-Steuer zu
Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetzentwurf zugestimmt, welcher die umstrittene Steuer von 5,3% auf Online-Slots und Pokereinsätze festlegt. Der vom Bundesrat ausgearbeitete Gesetzentwurf wurde Anfang dieser Woche vom Finanzausschuss zur Abstimmung angenommen.
Er legt die Steuersätze für Online-Casinospiele fest, die nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag des Landes ab dem 1. Juli deutschlandweit vollständig legal werden sollen. Der Finanzausschuss stellte außerdem fest, dass die Steuer für nicht lizenziertes Glücksspiel sowie für lizenzierte Angebote gelten soll.
Der Gesetzentwurf wurde erwartungsgemäß dank der Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD sowie den Grünen im Plenum verabschiedet. Gegenstimmen gab es nur von der FDP und AfD. Die Linken enthielten sich ihrer Stimmen.
Noch kann das Gesetz aber verhindert werden. Die European Gaming and Betting Association (EGBA) und Der Deutsche Sportwettenverband (DVSW) reichten im Mai beide eine Beschwerde bei der EU ein. Mit dem Argument, dass die Steuer illegale staatliche Beihilfen sei, da sie die landgestützte Industrie gegenüber dem Internet begünstige.
Die Entscheidung, eine Umsatzsteuer auf dieser Höhe einzuführen, hat auch zu Bedenken hinsichtlich der Kanalisierung des Marktes geführt. Eine Studie, die von der Beratungs- und Forschungsgruppe Goldmedia im Auftrag von Enttain, Flutter Entertainment und der Novomatic-Tochter Greentube durchgeführt wurde, behauptete, dass die Steuer 49 % der Spieler dazu bringen könnte, mit nicht lizenzierten Betreibern zu spielen.
Der Staatsvertrag (GlüNeuRStv) wurde derweil im März 2020 erstmals vom Gesetzgeber verabschiedet. Er soll Anfang Juli in Kraft treten, nachdem er von allen 16 Bundesländern gebilligt wurde.