Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte am 16.04.2016 in seinem Urteil die Lizenzvergabe für einen Sportwettenanbieter beschlossen. Jedoch konnte das Gericht selbst die Konzession nicht erteilen und beauftragte deshalb die zuständige Behörde in Hessen damit. Dem zugeordnet ist ein Glücksspielkollegium und diese soll nach neuesten Erkenntnissen verfassungswidrig sein. Folglich dürfte es nicht die Konzession erteilen. Dies deutet auf ein erneutes Hinauszögern der Politik hin.
Die offizielle Antwort dazu schreibt:
„Der Antrag auf Erteilung einer Konzession zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten wird abgelehnt. Das für die Entscheidung im ländereinheitlichen Verfahren nach § 9a GlüStV zuständige Glücksspielkollegium ist nach Auffassung des Hessischen VGH verfassungswidrig.“ Eben deshalb dürfe das Kollegium keine Lizenzen erteilen. Ohne dieses „Entscheidungsorgan“ sei es einfach nicht möglich.
Intransparent sei das Verfahren bis hierhin gewesen, erklärte das VG Wiesbaden im April. Irreführend war es zudem auch noch, weil kein Bewerber genau wusste welche Anforderungen gestellt werden. Die nun erfolgte Reaktion beweist nur eines: Es war nie beabsichtigt gewesen bis zu 20 Lizenzen für Sportwetten zu erteilen. Dies hätte das Ende des staatlichen Monopols zur Folge. Doch die EU-Kommission fordert einen offenen Glücksspielmarkt in jedem Mitgliedsland. Bis zur Realisierung wird wohl weiterhin viel Zeit ins Land gehen. Begonnen hat die Misere bereits im Sommer vor vier Jahren.